Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

tes, wie ihn der Sohn des Landesverwesers beschrieben hat, ein Ende.13 1857 wurde schliesslich der letzte Rentmeister, Johann Peter Rhein- berger, pensioniert,14 seine Aufgaben übernahm der ebenso tüchtige als umgängliche Bachör.15 Diese bitter notwendig gewordene Reorganisa- tion, die bis 1858 ihren Abschluss fand,16 bedeutete einen ersten Schritt zu einer moderneren Verwaltung, die den vielen, im beschleunigten Rhythmus der Zeit stets zunehmenden Aufgaben gewachsen sein musste. Freilich blieb die Justiz mit der Verwaltung noch vollständig verquickt. Die Zolleinigung mit Österreich brachte eine vermehrte Anpassung an die österreichische Gesetzgebung mit sich. Eine 1853 übernommene österreichische Verordnung gegen den Schmuggel gab den Behörden die Gewalt, verdächtige Personen unter polizeiliche Aufsicht zu stellen und mit nächtlichem Ausgehverbot und Haussuchungen zu belegen.17 Zugleich wurde auch die nur aus drei «Polizeimännern» bestehende 13 Moritz Menzinger, JBL 1913, S. 37, 53. 14 Pensioniert am 1. Okt. 1857, HK PExh. 1857/7230. - Johann Peter Rhein- berger (1789-1874), ab ca. 1801 Gehilfe des Rentmeisters Fritz in Vaduz, nach autodidaktischer Aneignung von Ingenieurkenntnissen ab 1809 Ver- messungsarbeiten im Fürstentum, 1814 — 1819 Oekonom (Wirtschaftsführer) des Seminars St. Luzi zu Chur, ab 1819 Amtsschreiber und Zolleinnehmer in Vaduz, ab 1829 Grundbuchführer, ab 1836 bis 1857 fürstlicher Rent- meister in Vaduz. Akten und David Rheinbergers 'Notizen' im AFRh; vgl. auch Fridolin Tschugmell, Beamte 1681 — 1840, Dienstinstruktionen, Dienst- eide usw. zusammengestellt aus dem Regierungsarchiv, JBL 1947, S. 53 f. Der Rentmeister war von den übrigen, sämtlich aus Österreich stammen- den Beamten dauernd zurückgedrängt und dadurch allmählich etwas ver- grämt worden; 'Notizen', AFRh G 6. 15 Bericht des Regierungsamts, 3. Sept. 1857, HK PExh. 1857/8124; von Hausen an Fürst, 21. Apr. 1861, LRA 1861/XX/l, 447. Bachör wurde 1863 Haupt- kassier in Wien, an seine Stelle trat Urbanek; HK PExh. 1863/1647, /4254. 16 Provisorische Verordnungen über die Geschäftsführung und -Verteilung; Hofkanzlei an Regierungsamt, 17. Dez. 1855, LRA CV/301. — Regierungs- amt an Fürst mit Vorschlägen zu einer neuen Geschäftsverteilung, 12. Dez. 1857, LRA CVI/228, Nr. 1210; Erledigung der Hofkanzlei, 2. Febr. 1858, ebda., Nr. 198. 17 Erlass des österr. Finanzministeriums, 12. Sept. 1853; vom Fürsten über- nommen am 16. Sept. 1853, publiziert am 21. Okt. 1853, LRA CIII/117, Nr. 558 und ad 558., — Etwaiger Willkür war aber vorgebeugt; vgl. Hand- billett des Fürsten, 16. Sept. 1853, HK PExh. 1853/10138; Regierungsamt an Fürst, 17. Okt. 1853, HK 1861/5377 (1853/11304). 219
	        

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