Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Die österreichisch-liechtensteinische Zolleinigung vom Juni 1852 fällt nicht zufällig mitten in diese Auseinandersetzung zwischen Öster- reich und Preussen. Denn als Mittel des politischen Kampfes kam der beiderseitigen Propaganda grosse Bedeutung zu: Die Zolleinigung mit Liechtenstein wurde von Österreich als propagandistischer Trumpf be- nützt. Der Umstand aber, dass so dem an sich für Österreich recht un- bedeutenden Anschluss des Fürstentums in der politischen Konstella- tion des Augenblicks eine unverhältnismässige Bedeutung zugemessen wurde, konnte sich für Liechtenstein nur vorteilhaft auswirken. Die Betrachtung der engeren Entstehungsgeschichte, des Inhalts und der Auswirkungen des Vertrages lassen dies deutlich werden. Vor dem Beginn der Wiener Zollkonferenzen richtete das Vaduzer Regierungsamt an den Fürsten die Bitte, dort die liechtensteinischen Handels- und Verkehrsverhältnisse zu fördern, doch «ohne Incorpori- rung in die österreichische Zollgränze».31 Diese Bitte war wohl nach Absprache mit Landräten oder auf deren Veranlassung gestellt worden. Auf des Fürsten Wunsch nach Vertretung bei den Konferenzen sandte Schwarzenberg Hock, den in Zoll- und Handelsfragen erfahrensten Mann des Ministeriums, bereits mit dem -Vorschlag einer gänzlichen Zolleinigung Liechtensteins mit Österreich zum Fürsten; diese bezeich- nete Hock als die vorteilhafteste Lösung für Liechtenstein.32 Mitte Fe- bruar 1852 folgten Beratungen Hocks mit dem Vertreter des Fürsten, dem Juristen Dr. Kajetan Mayer aus' Brünn, der das Fürstentum kannte.33 Den Landesverweser liess man vorläufig unverständigt,34 um Gerüchte im Lande zu vermeiden. Über das Grundsätzliche, nämlich den Zollanschluss Liechtensteins, hatte man sich sofort geeinigt. Hock konnte daher den Verhandlungen mit Mayer bereits einen Vertragsentwurf zugrundelegen; er war nach dem Muster der Verträge gehalten, die Preussen mit einer Reihe kleiner Souveräne abgeschlossen hatte. Österreich achtete aber peinlich darauf, die Souveränitätsrechte des Fürsten in jeder Beziehung unangetastet zu lassen, um dem Vorwurf zu entgehen, den man Preussen machte, 31 HK PExh. 1852/75, präs. 1. Jan. 1852. 32 Vortrag der Hofkanzlei, 27. Jan. 1852, HK 1852/1221. 33 Fürst an Graf Buol-Schauenstein, 17. Apr. 1852, HHSTA A. A. F 59/6.'. 34 Fürstl. Handbillett, 13. Febr. 1852, HK 1852/2011. 192
	        

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