Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

2. Der Vertrag mit Österreich vom 5. Juni 1852 a) Entstehung im Rahmen der österreichischen Zollpolitik Eine grosse mitteleuropäische Wirtschaftseinheit blieb nach dem Scheitern der politischen Einigung für zwei Jahrzehnte ein Kernstück der österreichischen Politik. Als Vorstufe erstrebte Österreich den Ein- tritt in den deutschen Zollverein, um die wirtschaftliche Hegemonie Preussens in Deutschland zu brechen. Doch. Preussen wusste auch nach Olmütz. alle Versuche, den Zollverein um Österreich zu erweitern, zu vereiteln. Es suchte im Gegenteil, den Zollverein gerade in der Rich- tung einer kleindeutschen Abrundung zu vergrössern, indem es den Einbezug des norddeutschen Steuervereins anstrebte. Als es sich aber zu diesem Zweck im Herbst 1851^auf eigene Faust mit Hannover, der Vormacht des Steuervereins, dahin einigte, dass dieses ab 1854 dem Zollverein angehören sollte, da drohten die sich übergangen fühlenden Mittelstaaten, vorab Bayern und Sachsen, einen eigenen Zollverein mit Österreich zu begründen. Preussen ging aufs Ganze und kündigte Ende 1851 den Zollverein, indem es gleichzeitig eine modifizierte Erneuerung desselben anbot und zu diesem Zwecke zu einer Konferenz der Zoll- vereinsstaaten auf den April 1852 nach Berlin einlud. Hier bot sich für Österreich die Gelegenheit, einzugreifen: Schwarzenberg lud sogleich seinerseits ,alle deutschen Staaten schon auf den Januar des gleichen Jahres zu einer Zollkonferenz'nach Wien ein, zu der die meisten, mit Ausnahme Preussens, auch erschienen. Er legte ihnen Entwürfe für einen Handelsvertrag, für einen Zollverein mit Einschluss Preussens und im geheimen den Mittelstaaten auch das Projekt einer österrei- chisch-deutschen Zollunion ohne Preussen vor.28 Es hob" nun ein ver- bissenes diplomatisches Ringen an, ein Abwägen der politischen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile, wobei Preussen wie Österreich die Mittelstaaten für sich zu gewinnen suchten und auch um die Gunst der Kleinen buhlten. Weder die Wiener Zollkonferenzen vom Januar bis April 1852,29 noch jene von Berlin vom April bis September brach- ten allerdings eine Einigung oder Entscheidung.30 28 Vgl. Huber III, S. 143 ff., 147; ausführlich bei Gaertner, S. 202 ff. 29 Gaertner, S. 202-231. 30 Ebda., S. 232 ff., 300 ff. 19.1
	        

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