Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

wurde zusammen mit der Gemeindeordnung und einer leicht abgeän- derten Wahlordnung erneut dem Fürsten zugestellt.74 Die bedeutendste unter den nicht sehr zahlreichen Abweichungen vom früheren EntwurF5 stellte die Rückkehr vom bloss aufschieben- den Veto des Fürsten zum absoluten Veto dar: Ein Gesetzesbeschluss des Landrates erlangte damit in jedem Fall erst mit der Sanktion des Fürsten Gesetzeskraft. Mit dem unbedingten Veto der Krone war die Gleichordnung von Fürst und Volksvertretung in der Gesetzgebung wieder hergestellt. Dazu passt auch, dass der Paragraph, der die Re- gierungsform des Fürstentums als «monarchisch-konstitutionell» und den Landesherrn als «konstitutionellen Fürsten» bezeichnet hatte, weg- gelassen wurde.76 Die wichtige Konzession in bezug auf das Veto lässt sich wohl daraus erklären, dass einerseits das Misstrauen vor der fürst- lichen Gewalt geschwunden war und man andererseits von einer nach- giebigen Haltung des Landrates eine raschere Verwirklichung der Ver- fassung erhoffte. Dafür sah man das Gerichtswesen nun in drei -Instanzen allein im Lande vor. Die Volkswahl der Richter, Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens und die Zulässigkeit von Schiedsgerichten blieben fest- gehalten, im übrigen wollte man die Gerichtsorganisation einem Gesetz 74 Schädler gibt in seinem Schreiben an die Landratsmitglieder vom 26. Dez. 1849, LRA Schädler Akten 331, alle Änderungen gegenüber dem Verfas- sungsentwurf von 1848 genau an; diesen entsprechen die in einem Exem- plar des früheren Entwurfs angebrachten Änderungen, wobei die Nach- numerierung dem revidierten Entwurf von 1849, der noch 99 §§ aufwies, entspricht, LRA Schädler Akten 300. — Dazu Begleitschreiben des Land- ratspräsidenten Schädler zu Verfassungsentwurf, Wahlordnung und Ge- meindeordnung 19. März 1850, LRA C/3. Vgl. Prot, der am 14. Febr. 1850 gewählten landrätlichen Kommission, 19. März 1850, LRA Schädler Akten 332. Irrigerweise bezeichnete Albert Schädler ein anderes, nicht datiertes, aber erst nach dem Tod Alois' II. verfasstes Schreiben von Karl Schädler als das oben erwähnte Begleitschreiben und ordnete es in die Schädler Akten als solches ein, LRA Schädler Akten 332; daher entspricht auch das Regest nicht, JBL 1907, S. 165, Nr. 332. Siehe unten S. 245 f. 75 Entwurf vom 1. Okt. 1848, siehe oben S. 107 ff. 76 Zur verschiedenen Auffassung des Begriffes «konstitutionell» siehe oben S. 109, 122. 174
	        

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