Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

eine starke Störung des ohnehin immer gespannten Staatshaushaltes des Fürstentums ergeben. Seit der Fürst 1848 die Reorganisation fast aller Gesetze versprochen hatte, waren die noch bestehenden in ihrer praktischen Wirkung so zurückgedrängt worden, dass im Fürstentum «gleichsam nur ein provisorischer Zustand«24 herrschte: Der einzelne wie die Gemeinden hielten sich nur soweit es ihnen nützlich schien an die Gesetze und benahmen sich im übrigen ganz, als stünden die in Aussicht gestellten Neuordnungen bereits in Gültigkeit. Die Steuern wurden nicht entrichtet und eine Reihe von Abgaben, die der Fürst zum Staatseinkommen erklärt hatte, wurden verweigert: Die Wirte lieferten unter Berufung auf die Gewerbefreiheit kein Umgeld mehr ab, Neugereutzins, Schäfhaber, Vogelrecht, Fastnachtshennen und Pleuel- gelder wurden desgleichen nicht mehr gegeben, da man sie zu den aufgehobenen Feudallasten zählte.25 Mit den restlichen Staatseinnah- men konnten die Ausgaben nicht gedeckt werden, und das Regierungs- amt war genötigt, Vorschüsse aus den fürstlichen Privatrenten und aus Fondsgeldern heranzuziehen. Wenn gar zur Mobilmachung des Kontin- gents im Mai 1849 ein Darlehen von 3000 Gulden in St. Gallen aufge- nommen werden musste und nur gegen Privathaftung und auf drei Monate zu erhalten war,26 so trat die jämmerliche Kreditlage allzu deutlich zutage. Menzinger beantragte den strengen Einzug der Rück- stände, die vorläufige Beibehaltung der erwähnten Abgaben zugunsten 24 Referat, siehe oben Anm. 23. 25 Die Gemeinde Ruggell leitete gar aus der Zusicherung der Selbstverwal- tung der Gemeinden die beliebige Verfügung über den Wald ab und schlug — als waldärmste Gemeinde des Landes — gegen den Willen eines Teiles seiner Bürger und gegen das Verbot des Regierungsamts einen jun- gen, schönen Wald kurzerhand um und verteilte den teilweise kaum kul- rurfähigen Boden. Referat, siehe oben Anm. 23. — «Die Leute waren ver- armt, in Schulden gerathen und theilweise sittlich verwildert. Aerarische oder öffentliche Schulden zu bezahlen verstiess gegen ihren Begriff von Freiheit.» David Rheinbergers 'Notizen', AFRh G 6. 26 Postmeister Wolfinger von Balzers übernahm die Haftung für den Wechsel von 3000 fl; am 12. Juli 184? wurde in St. Gallen zur Rückzahlung des ersten Wechsels und für weitere Kontingentskosten ein weiterer Wechsel zu 4500 fl. aufgenommen, wiederum unter Haftung von Wolfinger; LRA XXVII/Fa, ad 369, ad 272 und Nr. 333. 163
	        

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