Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

meinden waren in ihrer Verwaltung weitgehend selbständig gewesen.8 Im Reichsfürstentum war nun aber die landesherrliche Gewalt unum- schränkt. Das fürstliche Oberamt, bestehend aus einem Landvogt, einem Rentmeister und einem Amtsschreiber, führte die Anordnungen des mit seiner Hofkanzlei in Wien residierenden Fürsten aus,9 was so bis zum Jahre 1848 blieb. 1720 wurden Landammänner und Gerichte aus lan- desherrlicher Machtvollkommenheit radikal beseitigt, 1733 wurde aber auf Bitten der Landschaften eine sehr reduzierte Landammannverfas- sung wieder zugestanden, die bis 1808 in Kraft blieb.10 Die fast nur in äusseren Formen bestehenden Reste der alten Rechte wurden unter der absolutistischen Herrschaft eifrig gehütet.11 Die Französische Revolution und die folgenden Kriegswirren er- schütterten auch das Fürstentum durch Krieg, Besetzung und Umwäl- zung,12 in deren Folge das Land einen wirtschaftlichen Tiefstand' er- lebte wie nie zuvor.13 Ohne eigenes Zutun, ja Wissen, wurde Liechten- stein 1806 Rheinbundstaat.14 Durch Napoleons Machtwort erlangte es zugleich die Souveränität, die es zu behaupten wusste, obwohl oder gerade weil Fürst Johann I. als Befehlshaber der österreichischen Armee gegen den Korsen kämpfte und ihm als Feldmarschall wie als österreichischer Bevollmächtigter bei den Friedensverhandlungen per- sönliche Achtung abrang.15 Vom Reichsverband gelöst,16 entging Liech- 8 Quaderer, S. 13. 9 Quaderer, S. 14; Malin, S. 22; Pappermann, S. 25 f. 10 Malin, S. 22 ff. 11 Ebda., S. 22 ff., 38. 12 Ebda., S. 49 ff. 13 Ebda., S. 39. 14 Napoleon nahm Liechtenstein ohne Wissen Johanns I. in den Rheinbund auf; ebda., S.42,51; Quaderer, S. 14; Steger, S. 25; Lokay, S. 30; Raton, S. 26 f. 15 Malin, S. 32 f. Als österreichischer Vertreter unterzeichnete Johann I. nach der Schlacht bei Austerlitz den Frieden von Pressburg am 26. Dez. 1805; Zurlinden, S. 8; Malin, S. 32 f.; Pappermann, S. 27. Am 14. Okt. 1809 unter- zeichnete Fürst Johann I. auch den Friedensvertrag mit Napoleon für Öster- reich; In der Maur, Feldmarschall, JBL 1905, S. 166; Malin, S. 33; Zurlin- den, S. 8 ff. Während der Rheinbundzeit übertrug Johann I. die Regierung des Fürstentums seinem unmündigen dritten Sohn Karl; Malin, S. 52. 16 Weder die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 noch die Lossagungsakte vom deutschen Reich vom 1. Aug. 1806 tragen zwar die Unterschrift Fürst Johanns I. oder eines Bevollmächtigten. Malin, S. 42, 51 f. 17
	        

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