dem Fürstentum im bisherigen Staatenbund eignete. Der nurmehr pas-. sive Anteil an einem Gesamtgeschick, wie ihn die Zugehörigkeit zu einem gesamtdeutschen Staat gebracht hätte, blieb dem kleinen Land erspart. Man kann etwas kühn. formulieren, dass das Scheitern der deutschen Revolution geradezu eine Voraussetzung für das Weiterbe- stehen Liechtensteins als Staat schuf. Zugleich legten die Jahre 1848 und 1849 nicht zuletzt mit die gei- stigen Grundlagen für die weitere liechtensteinische Entwicklung, in- dem gerade die Ungewissheit der staatlichen Existenz eine dauernde Auseinandersetzung mit dem, was den liechtensteinischen Staat aus- machte, bedingte. Die Verfassungsarbeit und die parlamentarische Schulung in Frankfurt können für die spätere Entwicklung nicht hoch genug veranschlagt werden. Nach dem Misserfolg auf Bundesebene verlegte sich der Schwerpunkt des politischen Geschehens für Liechten- stein wieder ins Innere des Staates, wo mit der Durchführung der kon- stitutionellen Übergangsbestimmungen die Frucht der Revolution auf- ging, wenn auch nur für begrenzte Zeit. 157