Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

falls entmutigt die Paulskirche.137 Im Fürstentum warteten hoffnungs- vollere Aufgaben seiner. Im Kampf um die Anerkennung der Reichsverfassung flammte in einzelnen Gebieten die Revolution wieder auf. Am 4. Mai rief die Na- tionalversammlung alle deutschen Regierungen, Parlamente und Ge- meinden auf, die Reichsverfassung — wenn nötig mit Gewalt — zur Durchführung zu bringen.138 Alois II. suchte einer Bewegung in Liech- tenstein vorzubeugen, indem er die Gründe seiner Zurückhaltung zur öffentlichen Kenntnis bringen und zugleich betonen liess, dass er die Liechtensteiner nicht weniger frei zu stellen gedenke, als es die Reichs- verfassung tun würde.139 Indessen bestand im Land kein Anlass, sich für die Reichsverfassung zu engagieren. Die direkt nach Vaduz gelan- genden Beschlüsse der Nationalversammlung und die Erlasse der spä- ter von dieser eingesetzten republikanischen Reichsregentschaft wurden auf Weisung des Fürsten nicht ausgeführt.140 Wenn man in Frankfurt geglaubt hatte, durch die Idee der Einheit und der Volkssouveränität den deutschen Bundesstaat schaffen zu können, so hatte man sich nicht nur in den schier unlösbaren Schwierigkeiten, sondern vor allem in den realen Machtverhältnissen getäuscht. Gespalten, geschmäht und vertrieben endete die deutsche Nationalversammlung in Stuttgart als Rumpfparlament von knapp 100 Abgeordneten am 18. Juni 1849.141 Die revolutionären Erhebungen wurden mit der überall gegenwär- tigen Hilfe Preussens niedergeschlagen. Die grössere Revolution in Ba- 137' Karl Schädler an Menzinger, 14. Apr. und 1. Mai 1849, LRA C/3. In den namentlichen Abstimmungen ist Schädler das letztemal am 30. Apr. 1849 aufgeführt, Verh. Nat.Vers., S. 6138 ff., 6142 ff. Die Aufforderung der Nationalversammlung, in die Paulskirche zurückzukehren, lehnte Schädler «unter schicklichem Vorwand» ab; Menzinger an Fürst, 13. Juni 1849, LRA C/3, ad 254. 138 Huber II, S. 854 ff. 139 Fürst an Landesverweser, 3. Mai 1849, LRA XXVII/F», Nr. 319; ebenso. HK 1849/5265. 140 Fürstl. Erlass vom 12. Mai 1849, LRA C/3, Nr. 5561; Menzinger an Fürst, 13. Juni 1849, ad 254 u. ad 287, ebenso 19. Juni 1849, Nr. 298 u. ad 299, LRA C/3. 141 Huber II, S. 860 f., 878 ff. 154
	        

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