Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

schränkte Wahlrecht,108 für starke Volksvertretungen gegenüber den Regierungen in den Einzelstaaten,109 für den Schutz der Verfassungen durch das Reich,110 aber zugleich für Unabhängigkeit vom Reich in bezug auf Änderungen der Regierungsformen.111 Statt eines erblichen Kaisers aus der Reihe der deutschen Staatsoberhäupter unterstützte Schädler zusammen mit den österreichischen Abgeordneten die Idee eines Reichsdirektoriums.112 Denn als Kaiser eines deutschen National- staates kam eigentlich nur der preussische König in Frage, was die kleindeutsche Lösung nach sich ziehen musste, während ein Direkto- rium dem föderalistischen Prinzip entsprochen hätte; auch eine duali- stische Lösung, nach welcher der österreichische Kaiser und der preus- sische König in einem Turnus von sechs Jahren die Exekutive des Reiches übernommen hätten, hätte Schädler dem deutschen Erbkaiser- tum vorgezogen.113 Vorsteher und -Vertreter, ebda., S. 5615 ff.; für ein Grundrecht der Ge- meinden, die organisierte Bewaffnung als Teil der allgemeinen Volkswehr durchzuführen, ebda., S. 5618 ff.; gegen Aufhebung von Grundrechten in Zeiten des Krieges und des Aufruhrs, ebda., S. 5021 ff. 108 Verh. Nat.Vers., S. 5283, 5337 ff., 5340 ff., 5344 ff., 5346 ff., 5351 ff., 5376 ff., 5378 ff., 5380 ff., 5401 ff., 5529 ff., 5532 ff., 5637 ff. Interessanterweise stimmte Schädler mit den Konservativen und wenigen Liberalen für die - indirekte Wahl, während die Linke die direkte Wahl durchsetzte, ebda., S. 5535 ff.; vgl. Huber II, S. 789. Schädler mochte in der indirekten Wahl der Volksvertreter ein Mittel zur überlegteren Auswahl und zur Vermei- dung ungebührlicher Beeinflussung des Volkes sehen. 109 Schädler stimmte mit der Minderheit für ein nur beschränktes Veto der Regierungen bei Beschlüssen der Volksvertretungen, Verh. Nat.Vers., S. 5187 ff.; ebenso mit einer Minderheit dafür, dass eine Landesverfassung nicht einseitig von der Regierung gegeben oder geändert werden dürfe, ebda., S. 5190 ff., 5640 ff., 5644; ebenso für das Initiativrecht und für das Recht der Steuerbewilligung, ebda., S. 5192 ff., 5195 ff. 110 Verh. Nat.Vers., S. 5695 ff., 5697 ff. 111 Ebda., S. 4975 ff., 6042 ff. 112 Ebda., S. 4779 f. Sieben Fürsten unter abwechselndem Präsidium von Österreich und Preussen sollten dieses Direktorium, dem ein suspensives Veto gegenüber dem Volks- und Staatenhaus zustehen sollte, bilden; Schädler an Menzinger, 24. März 1849, LRA C/3. 113 Verh. Nat.Vers., S. 4797. Hingegen lehnte Schädler den republikanischen Vorschlag, ein Reichsoberhaupt zu wählen, wobei jeder Deutsche wählbar wäre, ab; ebda., S. 4800 ff. 145
	        

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