Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

sungsentwurf behielt die Sonderverwaltung der Genossenschaften bei. Das Gemeindewesen sollte in einer neuen. Gemeindeordnung85 — als integrierender Bestandteil der Verfassung — später geregelt werden. In der Frage der Rechte und Besitztümer des Fürsten kam im Ver- fassungsentwurf die These von der Staatssouveränität zur Anwendung. Peter Kaiser hatte schon vor Jahren die Theorie begründet, dass mit der Erlangung der Souveränität Liechtensteins die bisherigen Hoheitsrechte und Besitztümer des Fürsten zu Staatsrechten und -gütern geworden seien.80 Menzinger hatte daher im Verfassungsrat das Eigentum des- Fürsten verteidigen müssen.87 Darauf hatte sich Kaiser für den Ver- fassungsrat bei Juristen der Paulskirche erkundigt und war zu einer für den Fürsten weit günstigem Auffassung gelangt: Nur das, was einst- mals durch Belehnung des Kaisers an die Fürsten übergegangen, war Staatsdomäne und damit nach Erlangung der Souveränität als Staats- gut zu betrachten; dahin gehörten Zölle, Weggeld, Mühlen, Steinbrüche, Wälder, Wasser und Blutbann. Alles andere aber war «Allod» oder Privatgut und musste wie die Zehnten abgelöst werden. Kaiser hatte darauf geraten, über die fürstlichen Güter und über die Zivilliste im Verfassungsentwurf gar nichts zu sagen, da die neue deutsche Verfas- sung ohnehin die Fideikommisse beseitigen und überhaupt weit mehr Freiheiten verleihen werde, als die fürstliche Regierung je gäbe: «Die Hauptsache ist nur für uns, die materiellen Erleichterungen, die der Fürst bewilligt, zu behalten; das andere gibt sich mit der Zeit.»88 Dies tat der Verfassungsrat. So wurden im Verfassungsentwurf die Feudal- leistungen als aufgehoben,89 Zehnten und Grundzinsen für ablösbar 85 Siehe unten S. 168 ff: 86 Siehe Peter Kaisers Expose zu dieser Frage, 30. Nov. 1843, LRA Kaiser Ak- ten; ebenso Kaiser, S. 502 ff.; ebenso in Peter Kaisers Verfassungsentwurf, §§ 3 u. 46, siehe oben Anm. 16. 87 Separatbemerkungen Menzingers zum Entwurf, 10. Okt. 1848, HK 1863 /10370 (1848/10717). 88 Peter Kaiser aus Frankfurt an Karl Schädler, 20. Aug. 1848, LRA Schädler Akten 309. Dazu Menzinger, siehe oben Anm. 87. 89 Fronen, Schäfhaber, Vogelrecht, Dünger in die herrschaftlichen Wein- gärten, Laudemien, Brennholz in die Herrschaftsmühlen, Wasserfallzins, Pleuelgeld-, Neugereutzins; Entwurf § 30, siehe oben Anm. 60. Interessanter- weise wurde die Fastnachtshenne vergessen. Die behebte Steuer wurde 114
	        

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