Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

den gewaltsamen Unterbruch, den der Absolutismus gebracht hatte, zu überbrücken. Eine leicht romantische Verehrung für das Ältere als das ' Bessere28 mag ebenfalls mitgespielt haben. Peter Kaisers Entwurf war in vielem nicht als endgültig konzipiert, seine Auffassung von einer künftigen Staatsordnung für das Fürstentum trat aber doch klar zutage. Wesentlichstes Merkmal war die Konzen- tration der Macht in der Volksvertretung. Er stand im Gegensatz zu Montesquieus Lehre von der Gewaltentrennung und im Gefolge der liberalen Staatslehre von Benjamin Constant. Die von Hegel theoretisch vollendete Trennung des Staates von der Person des Souveräns20 voll- zog Peter Kaiser praktisch in seinem Verfassungsprojekt. Für ihn war der Staat nicht mehr im Fürsten verkörpert.30 Dieser nahm nur an der Ausübung der Staatsgewalt teil; wesentliche Souveränitätsrechte übte das Volk aus. Ungeschmälert blieben dem Fürsten nur seine privaten Güter und Rechte, deren Festsetzung freilich ebenfalls eine Frage der Auffassung vom Staat war. Die Verwirklichung von Kaisers Verfas- sungsgedanken hätte ein starkes Überwiegen des demokratischen Ele- mentes über das monarchische bedeutet. Der Landesverweser missbilligte denn Kaisers Entwurf auch durch- wegs, da er «weder theoretisch noch praktisch ausführbar und ein Be- weis offenbar republikanischer Tendenzen» schien.31 Den Gegenbeweis hätte die Verwirklichung des Projekts vielleicht erbringen können. Je- denfalls ist dieser Versuch, alte, vorabsolutistische Formen mit den zu- kunftsweisenden Forderungen der Französischen Revolution zu ver- knüpfen, ebenso eigenartig als faszinierend. Die Einwirkung Pestaloz- zis, der das gleiche für die Schweiz zu leisten versucht hatte, wurde bereits aufgezeigt. Trotz Menzingers Ablehnung wurde Kaisers Entwurf in grossen Teilen vom. Verfassungsrat übernommen; bezeichnender- weise stammten gerade jene Paragraphen, die des Fürsten Billigung dann nicht finden konnten, alle von Peter Kaiser. 28 Vgl. Kaiser, S. 512. 29 Schnabel III, S. 12. 30 Siehe oben S. 48. 31 Menzinger an Dr. Mayer, 8. Juli 1848, LRA C/3. 101
	        

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