Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

— 45 — jungen Neffen des Königs, des Herzogs Johann, bestellte (Reg. 81 und 82). Ferner war er für sich oder seinen Sohn zu Nürn- berg dem Köuig selbst mit auderen Herreu Bürge für 500 Mark Silber, die dieser dem Grafen v. Nassau schuldig war (Reg. 330). Der Köuig versprach auch, wenn er bis Martini nicht zahle, durch die Grafen Lndwig v. Oettingen, Eberhard v. Württemberg, Kon- rad v. Weinsberg und durch den v. Schellenberg Einlager in Nürn- berg halten zn lassen. Als der König dann im März zn Konstanz einen Schirmbrief für das Kloster Salem ausstellte, wareu aus unserer Gegend als Zeugeu auweseud: Sifrid, Bischof vou Chnr, Rudolf, Graf v. Montfort, Rudolf, Graf. v. Werdeuberg uud Marquard uud Ulrich v. Schellenberg (Reg. 84).') Auch auf der Urkunde, in welcher König Albrecht dem Kloster Salem die königl. Privilegien bestätigte, stehen die Namen der beiden Brüder und im Schiedsgerichte, das der König bestellte, um die Anstünde des Bischofs vou Chur mit den Freiherren v. Vaz wegen Be- sitzungen zn schlichten, stand auf des Bischoss Seite mit dem Propst Courad von St. Johann anch Marqnard v. Schellen- berg (Reg. 85 und 86). Von Konstanz kam der König nach Zürich. Dort bestätigte er das zwischen dem Bischof v. Chur und dem Freiherrn Johann v. Vnz errichtete Kompromiß. In der darüber aufgerichteten Ur- kunde werden als Schiedsrichter auf des Bischoss Seite genannt: Propst K. Pfefferhart v. Kvustanz und Ritter Marquard. Als Bürgen berief der Bischof den Dompropst von Chur, die Brüder Ritter Marquard uud Ulrich v. Schelleuberg und den Ritter Eglolf v. Flums. Die Schiedsrichter versprachen in bestimmter Zeit die Anstünde beizulegen und die Bürgen gelobten iin Falle der Nichteinhaltung des Entscheides von ihrer Seite, Einlager zu halten, die des Bischofs in Konstanz, die der Freiherren in Lindan und dort nach Bürgen Art auf Kosten ihrer Partei Mahlzeiten zu halten so lange, bis dieselbe ihrer Verpflichtung würde nach- gekommen sein (Reg. 87). Gegen Ende des Jahres 1299 ordnete König Albrecht eine Gesandtschaft an den Papst Bonifaz VIII. Im Regest 64 ist ein ^okannss äe Leliiüun, äorninas äs ^.i-wto, als Zeuge erwähnt. Dieser ist nicht, wie ich dort übersetzte, ein von Schalun bei Vaduz, sondern der -tob!>,rmss äs Ltmlons Herr v. Arlai, königl. Proku- rator in Burgund. S. Damberger, Synchron. Gesch, B. 41, S. S6S.
	        

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