Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

— 41 — Königs erhalten hatten, der damals am Ende seiner Tage stand. Er starb ja wenige Wochen nachher. Bei der Unsicherheit der kommenden Dinge war der Anschluß an den mächtigen Bischof von Angsburg, der 20 Jahre vorher den Herzogen von Bayern mit Erfolg entgegengetreten war, eine Tat kluger Vorsicht. Mitte Juni war Ulrich in Chur anwesend und vermittelte mit dem Grafen Hugo v. Werdenberg nnd anderen eine Aus- söhnung zwischen dem Domkapitel zn Chnr nnd dem Ritter Eglolf v. Aspermont, der demselben mutwilligen Schaden zugefügt hatte und deshalb exkommuniziert worden war (Reg. 66). Nach'dem Tode des Königs Rndols (f 15. Juli 1291) schlössen sich die Herren v. Schellenberg dessen Sohne, Herzog Albrecht, an. Marquard war mit ihm in den Krieg nach Ungarn gezogen und dann unter den Bevollmächtigten des Her- zogs zur Abfassung der Friedensurkünde, durch welche der König Andreas vou Ungarn und Herzog Albrecht 
Frieden schlössen zn Preßburg am 28. August 1291 (Reg. 67).') Ebenso nahmen Ulrich und Marquard an der Fehde teil, welche im folgenden Jahre der Herzog mit dem Bischof von Konstanz, seinem Vetter, wegen Familienangelegenheiten hatte. Laut dem am 24. August 1292 abgeschlossenen Friedensvertrage wurde die Entscheidung über die Geldentschädigung, welche die entlassenen Gefangenen zu leisten hatten, dem Ermessen der Herren v. Schellenberg überlassen. Da heißt es unter anderem: „Es sulen ouch die gevangen baidert- halben ledig sin und ir Burgen mit in, swa daz gut nicht gewert ist, an redlich czerunge, 
die si bei ircn wirden verzert habent, die füllen si billich gelten an Grafen Chuuraten von Chirchperch, nnd die mit ihm gefangen sint, umb die sulen die von Schellenberch tnn daz 
recht ist" (Reg. 70).-) Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß die Brüder v. Schel- lenberg zn jenen gehörten, die nicht damit zufrieden waren, daß bei der deutschen Königswahl am 5. Mai 1292 uicht Herzog Albrecht, Kaiser, Gesch. v. Liechtenstein, läßt auch den Ulrich an den Friedens- herhandlungen teilnehmen (Reg. 63). )̂ Also die nicht bezahlten Schulden, die durch Einstand bei Wirten gemacht worden durch die Bürgen, sollen beim Grafen Konrad v. Kirchberg geltend gemacht werden. Ueber die Geldentschädigung seiner Mitgefangenen hatten die Herren v. Schelleuberg zu befinden.
	        

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