Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

— 39 — v. Schellenberg angeht, heißt es in dem Verzeichnis: „Wir schulden den Brüderu v. Schellenberg gegen 10 Mark Silber und 23 Pfund Pfennige, wofür sie uns in Lindau Wein gekauft haben. Sie haben für diese Summe Bürgen gestellt, die uns nicht bekannt sind. Großer Schaden ist uns wegen dieses Weines erwachsen. Einen Teil des Weines gaben wir dem Herrn v. St. Gallen als Einkommen, den andern Teil gaben wir hin bei der Belagerung der Bnrg Jberg. Der Schaden, welchen die Brüder v. Schelleu- berg getragen haben für den Wein, den sie in Lindau erworben haben, erstreckt sich auf 40 Pfund Pfennige und immer noch wächst der Schaden durch die Zinsen und Einstände ^)" (Reg. 53). Nach dem Tode des Königs konnte Abt Wilhelm in sein Kloster zurückkehren, das er auch behielt bis zu seinem Ableben. Kaum war die Fehde gegen den Abt Wilhelm beendet, als (Herbst 1289) der König einen Feldzug nach Burgund unter- uahm, au dem mit vielen schwäbischen Rittern auch Marquard uud Ulrich v. Schellenberg teilnahmen (Reg. 59). Dann finden wir die Brüder Landvögte wieder in fried- lichen Angelegenheiten tütig. Im Jahre 1289 hatten sie vom Kloster Weingarten aus dessen Bitten die Vogtei (Verwaltung) über Güter zu Ottakers- hof uud zu Reute bei Wangen übernommen. Die Güter waren im ganzen 5 Huben (Höfe) und für jede Hübe erhielten sie ein Viertel Haber jährlichen Vogtlohn. Im Oktober des folgenden Jahres fungierten sie als Schieds- richter zwischen dem Kloster Salem und dem Heinrich von Neufron (Reg. 60), wobei Graf Rudolf v. Sargans und Friedrich Thumb v. Neuburg Zeugen waren. i) Einstände (odswzm). Es war Sitte, sich bei Verträgen und Schuld- verschreibungen dahin zu verpflichten, man wolle, wenn der Schuldner nach ge- schehener Aufforderung seiner Verpflichtung nicht nachkomme, bis zum Vollzuge der eingegangenen Verpflichtung sich an einem bestimmten Orte mit einer ge- wissen Anzahl 
von Personen und Pferden in einem Wirtshause auf Kosten des Schuldners einquartieren, um ihn so durch die dadurch erwachsenden großen Kosten zu eiliger Bezahlung, resp. Erfüllung seiner Verpflichtung zu drängen. Wie aus obigen Worten hervorgeht, hielten die Bürgen, die sich für den Wein verbürgt hatten, wirklich Einstand auf Kosten 
der Herren v. Schellenberg resp, des Klosters St. Gallen.
	        

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