Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

Gütern keine Steuern oder andere Abgaben fordern dürfe. Für den zugefügten Schaden ist der Ritter dem Kloster soviel an Gütern zu geben verpflichtet, daß es von denselben einen jähr- lichen Ertrag von einem Pfnnd Pfennig hat- Die Güter selbst kann der Ritter für seine Lebenszeit behalten, muß aber alle Jahre auf Gallustag dem Kloster von denselben 3 Schilling Pfennig entrichten. Nach seinem Tode verbleiben dann diese Güter freies Eigentum des Klosters, von den Erben des Marquard uicht ansprechbar. Eidlich versprachen die Ritter Rudolf, genannt Böhm, und dessen Sohn gleichen Namens, Swigger, genannt Tumb, und Marquard v. Montsort, der Sohn des 7 Ritters Philipp, daß, wenn der Ritter Marquard v. Schelleuberg wieder in solchen Leichtsinn verfiele, daß er dem Kloster Schaden an Gütern oder Lenten in der Höhe einer halben Mark Silbers zufügte und auf erfolgte Mahnuug denselben nicht innert 2 Monaten ersetzte, - sie selbst sich dann nach Rheinegg als Geiseln stellen und von dort nicht weggehen werden, ehe die volle Entschädigung bezahlt sein würde. Die Urkunde siegelten die beiden Böhme mit dem Siegel des Dekans von Chnr (Eberhard), da sie kein eigenes 
bei sich hatten (Reg^ 16). Drei Monate nachher endlich, am 8. September 1262, trat Marquard dem Abt Riwin und dem Konvent des Klosters 3 Ju- chart Acker in der Rietbündt, 2 Jnchart neben dem Acker, welcher Kerzenacker heißt, und das Gut Hiuterfeld am Rhein mit dem Vorbehalt ab, daß das Kloster ihm, so lange er lebe, davon 3 Schilling Pfg. Zins bezahle. Damit war die Sache beigelegt- Aus dem Ganzen geht hervor, daß Ritter Marquard uicht sehr begütert 
war, sonst Hütte 
er sich wohl nicht ein Leibgeding von 3 Sch. Pfg. vorbehalten müssen und wäre überhaupt der ganze Handel leichter abgetan wordeil. Die 5 Jucharten Acker und das Gut Hiuterfeld trugen also jährlich 1 Pfd. Pfg. ein. Das war 
3^2 °/o Zins von der Schadensumme vou 36 Mark. Es 
frägt sich nun, welche Stellung dieser Ritter Marquard in der Familie Neuburg-Schelleuberg einnahm. Diese Frage mit voller Gewißheit zn beantworten ist aus den bis heute bekannten Akten nicht möglich. Es sei mir also gestattet, in Folgendem meine Vermntnng darzulegen.
	        

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