Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

— .108 — Bezüglich der Bittschrift der Lehrer des Landes erkennt der Ausschuß die. Notwendigkeit einer Reorganisation des Schulwesens voll und ganz au/es tonnen jedoch von Seite des Landrates in dieser wichtigen Sache erst Schritte ge- schehen, wenn die LandeSversassnng uud die Orgaue der Verwaltung definitiv geschaffen seien. Die Lehrer sollem sich daher vorerst an die derzeit bestehenden Behörden wenden und ihre Wünsche an den Landrat wieder erneuern, svbald- die Versassung Gesetzeskraft erlangt habe. Original. s3:!0' 1830 Oktober 17. Statuten sür die Schulkonferenzen der ' Lehrer LiechteusteiuS. Dieselben werden vom Regierungsamte am 31. Ottvber 1850 als provisorische Statuten bis znr einstigen verfassungs- mäßigen Reorganisierung des Schulwesens bestätigt. Kopie. ' ' M0- 1830 November 17. Die Regierung gibt dem Präsidium deS- LaudrateS bekannt, daß die Gemeinde Ruggell die Eut- sumpfnng nnd Regnliernng ihrer Güterlagen unter Leitung des Gevmeters Kümmerle durchführe und bei diesem Anlasse auch eiue neue Straße vou Gamprin bis Ruggell und von da weiter bis Bangs anlegen wolle. Die Straßen- bankosten würden 2165 fl. betragen. Das Unternehmen sei der Unterstützung wert, da die Fortführung der bereits er- stellten neuen Riedstraße von Schaan nach Bendern über Gamprin bis Ruggell die längst gewünschte Verbindung des Unterlandes mit dein Oberlande herstelle. Die Regierung beantragt daher, daß die Beschotterung der neu auzulegeudeu , Straße Gampriu-Ruggell im Betrage von 346 fl. vom Lande übernommen werde, daß aber die weitere Fortführung der Straße von Ruggell späterer Zeit vorbehalten werden soll. Der Landrat wird ersucht, die beantragte Auslage zu ge- nehmigen. 1830' Dezember 3l. Die Regierung teilt dem Präsidium des Landrates mit, daß der „Stntz" der Landstraße in Vaduz, bei Maug Risch anerkannt der beengteste und steilste sei. Die Verbesserung und Erweiterung dieser gefährlichen Straßenstelle sei aus 298 sl. veranschlagt. Da diese Summe die Machtvollkommenheit des Regiernngsamtcs übersteige, werde nm Genehmigung vou Seite des Laudrates nach- gesucht. .1831 März 15. Protokoll über die Sitzung des stündi-' s ch en Landrntsa n S s ch nss e s. 
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