- 134 — schaftsschulden und zur Deckung der übrigen Landschasts- ausgaben sollen an Martini, Lichtmeß nnd Georgi ein- kassiert und zn der Kasse des Landammanns eingeliesert werden. Der Landammann hat darüber genaue Rech- nung zu führen und dieselbe dem Obernmte uud alleu Gerichtsleuteu und Gemeinde-Deputierten vorzulegen. 10. Die Schulden der einzelnen Gemeinden sollen durch eine entsprechende Steuer nicht nur gezinst, sondern allmählig auch getilgt werdeu. 11. Die „dem geineinen Manne und dem Laud öfters zu Schaden gehalteneu Zehrungen der Landammünner, Gerichtsleute und Geschworneu" soll abgestellt werden uud statt dessen eine Geldentschädigung ersolgen: dem Landammann täglich 30—40 Kreuzer, dem Gerichts- maun 24—30, den Geschwornen 12—15 Kreuzer. , Alte Abschrift von Johann Rheinberger, Amtsbote in Vadnz. ' sKK« Ägl, Kaiser S. 46S. 1738 Oktober 26. Abt Makarius^ zu St. Luzi teilt dem Oberamt iu Vaduz mit, daß seiu Vorgäuger Abt Milo im Jahre 1724 einen Weinberg in Eschen für St. Lnzi gekauft habe, uun habe, wie erhöre, mittlerweile ein fürstl. Erlaß bestimmt, daß in Liechtenstein keine Güter (bona. imrirodilia) nn Geistliche und Klöster käuflich über- lassen werden dürfen. Er srciqe daher an, wie
es sich ver- halte. Orig.-Pap. sIK7 1738 Nov. 23. Das Oberamt in Vaduz antwortet dem Abt Makarius zu St. Luzi, der Weinberg in Eschen könne dem Kloster St. Lnzi käuflich zukommen, uuter dem Vorbehalte, daß gemäß fürstlichen Erlasses vom 26. Mai 1719 derselbe dem Steuerkataster unter- wvrsen werde, und daß derselbe von liechtenst. Untertanen nach billiger Wertschätzung wieder zu alleu Zeiten an sich gezogen werden könne. Alte Abschrift.
s1«8 1730. Torkelordnung des Reichs-Fürstentums Liechten- st ein. Alte Abschrift auf Papier.
s1«9 Vgl. Jahrbuch VI. S.' 47, wo der vollständige Wortlaut der Torkelordmmg veröffentlicht ist. 1730 ca. , Tabelle von „allerhand verruseuen und ringhaltigen M üuzsorte n". Darunter
befinden sich anch gräflich Montfvrtische, solche vou Chur, Cvstantz, St. Gallen, Ravensbnrg v. ans den Jahren 1711, 1724 A.