Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

des Uebercinkommens erteilt am 2. Mai 1702 von kaiserl. Ädmi- nistrations--Kommissions wegen Ruprecht, Reichsfürst und Abt zu Kempteu. Die Aebte Adalbert, Hugo, Martin und Ruprecht sie- gelu. Für die Lehenträger siegelt Landammann Konrnd Schreiber von Balzers. Alte Kopie auf Papier. sIS« Vgl. Jahrbuch ll. S. 29. 17V5 Dezember 10. Graf Franz Wilhelm Rudolf zu Hoheuems erteilt der Gemeinde Balzers gegen Erlegung von 50 fl. auf ihr Ansuchen das Recht, die Güter in der unteren und oberen An, welche durch Überschwemmung dem Grafen zu eiuem Wildstand erwachsen waren, als steuer- freie und grundzinsfreie Gemeindsgüter 
an sich zu ziehen. Graf Fr. Rudolf siegelt. Alte Kopie auf Papier. s157 179K Juni 24. Das Kriegskommissariat in Bregenz be- zeugt den Herrschaften Vaduz und Schellenberg, daß dieselben im Jahre 1696 (im Kriege Deutschlands gegen Frankreich), als 6 kaiserliche Regimenter aus Italien dnrch Graubüudeu und die genannten Herrschaften ins Reich marschierten, an etappenmäßiger ^Ver- pflegung für 9048 Muudratioueu uud 3186 Pferderatioueu 2605 fl. leisteten, wovon sie jetzt noch einen Rest von 1072 fl. zn Recht haben. Dieser Restbetrag möge nuu deu bedrängten Untertanen vom Schwäbischen Kreis vergütet werden. Der kaiserl. Kriegskommissar Rudolf Jukliugeu siegelt. Orig.-Papier. Siegel 
erhalteu. s138 17l8 September 5. Auszug aus dem Hnldigungsakt, welcher am 5. September 1718 auf dem Schlosse in Vaduz stattfand. Stesau Christof Harprecht erklärt als fürstlicher Kommissar namens und im Auftrage des Fürsteu Anton Florian, daß der ueue Landesherr die Untertanen bei ihren alten wohlhergebrachten Sitten nnd Gewohnheiten, Rechten nnd Gerechtigkeiten, Urbarien und anderen Freiheiten er- halten werde. Hieraus uahm als Sprecher beider Land- schaften Alt-Landmnmanu Basil Hopp das Wort 
und schil- dert ausführlich die hergebrachten Rechte der Landschaft, ins- besonders anch die mit dem Landammann-Amte verbundenen Rechte uud Freiheiten, und erklärt, daß. sie nur uuter dem ausdrücklicheu Vorbehalte des Fortbestaudes dieser Rechte uud der Abstellung einiger in neuerer Zeit eiugeschlicheneu Fehler uud Neuerungen Treue nnd Gehorsam anerbieten können. Alte Abschrift des Amtsboteu Johanu Rheiuberger in Vaduz. sISS Vgl. Kaiser S. 447 und 443.
	        

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