Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

— 113 — des Grafen Rudolf zu Sulz vou der Gesängnishaft befreit und statt dessen zu 20 Gulden verurteilt. Außerdem hat er Urfehde zu schwören. Sein Bruder und seine Vetter treten als „Tröster" (Bürgen) ein. Junker Johann von Stuben, Hubmeister zu Feldkirch, siegelt. Datum Montag vor Kreuzerhöhuug. Orig.-Pergam. Siegel erhalten. s32 1316. A. Kunz vou Vaduz, der wegeu Trunkenheit und un- gehörigem Benehmen nach der Kommunion am Ostersonn- tage vor Gericht geladen wird, wird freigelassen gegen dem, daß er Urfehde schwört. Christoffel Reinach, Ratsherr in Feldkirch, siegelt. Datum Mittwoch nach Ostern. Origin. Papier. Siegel erhalten. s33 1317. Luzia Schuler vou Schacm, welche sich wiederholt gegen die Sittlichkeit vergangen hatte, erhält einen Vogt und schwört Urfehde und verspricht von ihrem Tnn zu lassen uud keinem Richter Haß oder Rache nachzutragen. Albrecht Wolf, Landammann, siegelt. Datum St. Simon und Judastag. Origin. Papier. Siegel fehlt. s34 1318. Othmar Graf vou Maureu hatte verweigert, den Zins von einem Schupflehen zu zahlen. Er wird auf Grund genauer Beweise zu dieser Zahlung verpflichtet und schwört Urfehde. Herr von Sax siegelt. Datnm St. Antonistag. Orig.-Pergam. Siegel fehlt. s33 1320. Jakob Frick von Schacm, der ein Gut als frei uud ledig für einen Zins verpfändet hatte, während dasselbe in Wirk- lichkeit schon mit mehreren Zinsbriefen belastet war, wird zn 20 Pfund verurteilt. Die Gefängnishaft wird ihm vom Grafen Rudolf zn Sulz erlasse», worauf Frick Urfehde schwört. Landammann Frick siegelt. Datum Montag nach St. Martinstag. Orig.-Pergam. Siegel fehlt. s3t» 1324. Stoffel Pfefferly von Schacm, der wegen Raufhändel, Spielen :c. ins Gefängnis kam, wird freigelassen, schwört Urfehde uud verspricht, nicht mehr höher als um eiuen Heller zur Kurzweil zn spielen uud kein ander „Wer", denn ein Waidmesser zu tragen. Bcilthascir von Ramschwag, Vogt zu Guteuberg, siegelt. Datum Moutag nach Oculi. Orig.-Pergam. Siegel 
erhalteu. 3̂7
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.