Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

jetzt, 12 Jahre später, fand diese Bitte der Untertanen kein Verständnis. Man ging in Wien einfach stillschweigend darüber hinweg. Mit der Versicherung, «treue und ergebene Unterthanen zu sein und für Ruhe und Ordnung zu sorgen», 
123 schloss das Protokoll vom 18. April. Am nächsten Tag wurde noch ein kleiner, für das Volk aber wich- tiger Zusatz beigefügt. Er betraf die Volksvertretung im Landtag: Neben dem Richter und dem Säckelmeister jeder Gemeinde, die ipso facto in den Landtag kamen, sollte noch von jeder Gemeinde ein drit- ter Vertreter gewählt werden dürfen.124 Es war jedoch zu gefährlich für den Fürsten, die Männer in den Landtag zu lassen, die vom Volk frei gewählt worden waren. Auf die jetzige übliche Zusammensetzung des Landtages konnte das Oberamt indirekt bei der Richterwahl Ein- fluss nehmen, da es aus einem Dreiervorschlag der Gemeinden den Richter bestimmte.125 Dazu kam noch die Bitte, dass im Landtag eine detallierte Rechnung gelegt werden solle, «um nach ihrer Grösse die häuslichen Bedürfnisse und Ausgaben einzurichten».128 Dieses Begeh- ren war schon verschiedene Male im Landtag aufgetaucht und eben so oft zurückgewiesen worden. Da es einen Eingriff in die Souveräni- tätsrechte des Fürsten bedeutete, der den Ständen keine Rechenschaft über die Verwendung der postulierten Summe schuldig war,127 wurde es erneut abgewiesen. Am Schluss wurden noch Gesuche und Bitten von einzelnen Ge- meinden und Personen angeführt, die aber von geringerer Bedeutung waren und fast alle abschlägig beantwortet wurden. Unterstützt wurde vom Landvogt lediglich eine Eingabe der Gemeinde Balzers, die sich darüber beklagte, dass das Rodrecht immer mehr zurückgehe, wodurch Balzers und das ganze Land eine empfindliche Einbusse an Geld er- 123 1. c. 124 1. c. Anm. 73; Protokoll, Fortsetzung vom 19. April. 125 Malin, 56. 126 1. c. Anm. 73; Protokoll, Fortsetzung. Pokorny nennt dieses Begehren in seinem Gutachten einen «durch gegenwärtige Aufregung sehr bösartig gewordenen Freiheitsschwindel». 127 cf. oben S. 39. 76
	        

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