Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

ausgaben zu gewinnen.97 Wenn man pro Fass Salz 6 fl. auf den Preis schlage, so könnten jährlich 2000.— fl. eingenommen werden.98 Dieser Vorschlag Pokornys fand in Wien noch so gern Gehör und Anklang. Wenn immer möglich, versuchte man dort, Ausgaben zu vermeiden, die, wie man aus Erfahrung wusste, nur mühsam wieder eingebracht werden konnten. Demzufolge lautete der Sessionsbeschluss einfach, dass diese Angelegenheit «im Geiste der Relation», also gemäss Pokor- nys Vorschlag, erledigt werden solle.99 Damit war eine weitere, für den Fürsten unangenehme Forderung der Untertanen abgewiesen. Die nächste Bitte griff schon mehr in die Kompetenzen des Ober- amtes, beziehungsweise des Fürsten über. Sie betraf die Verwaltungs- kosten und die Gerichts- und Taxordnung.100 In Prozesssachen sollten den Gemeindegrichten jene Streitsachen zugewiesen werden, die nach der bestehenden Gerichtsordnung den Wirtschaftsämtern zustanden.101 Die Gemeinden machten hier einen schwachen Vorstoss, wieder einen geringen Teil der Rechtssprechung in die Hände zu bekommen, wie dies vor der Aufhebung der Landammannverfassung von 1808 der Fall gewesen war.102 Ebenso sollte die Executionsführung durch die Gerichte stattfinden, damit das Oberamt «den wichtigeren Geschäften mehr Zeit widmen» könne.103 Zur Verminderung der Verwaltungsko- sten sollten weniger Beamte und Polizeimänner beschäftigt werden. Von diesen zwei Polizeimännern könne einer eingespart werden, wofür jede Gemeinde zur «Bewahrung der Ruhe und Ordnung einen Wächter» stellen würde, «was auch für die Gemeindedienste günstig wäre».104 Um die Herabsetzung der Taxen wurde gebeten, weil sie doch nur die ärmeren Leute betreffen würden.105 Pokorny reagierte sehr gereizt auf 97 1. c. Anm. 75; Gutachten Pokornys. 98 1. c. 99 1. c. Anm. 78; Sessionsbeschluss. 100 1. c. Anm. 73; Protokoll, Punkt III. 101 1. c. 102 Über die Rechtsverhältnisse vor 1808 cf. Mahn, 15-48; K/B, 403-412; Schädler, Rechtsgewohnheiten, JBL 5 (1905). 103 1. c. Anm. 73; Protokoll, Punkt III. 104 1. c. 105 1. c; gemeint waren Ehetaxen, Stempeltaxen etc. 73
	        

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