Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Damit wurde künftigen Forderungen nach Rechnungsausweis ein Rie- gel vorgeschoben. Auf dem Landtag vom 29. Dezember 1828 wurde der Vorschlag von den Ständen eingebracht, in Liechtenstein die Hundesteuer einzufüh- ren, da es «in dem Fürstenthum Liechtenstein eine unzählige Menge Hunde (gebe), die zum Theil schädlich und zum Theil aus anderen Rücksichten überflüssig» seien.47 Erstens würde dadurch eine nicht unbedeutende Einnahmequelle geschaffen und zweitens würden un- nütze Hunde «abgestellt».48 Dieser Vorschlag wurde vom Fürsten ge- billigt, «um die Geneigtheit (zu zeigen) jeden ständischen billigen Vor- schlag, der das gemeine Beste fördert, zu erfüllen».49 So wurde verord- net, für jeden Hund jährlich einen Gulden Steuer einzuziehen.50 Es war ein sarkastischer Treppenwitz der Geschichte Liechtensteins, dass in den ersten zehn Jahren der «Tätigkeit» des Landtages einzig die Einführung der Hundesteuer erreicht würde. Die jährliche Zusam- menkunft der Stände war eine «mit einigen Förmlichkeiten ausgestat- tete Landtagssitzung»,51 die automatisch am Ende jeden Jahres zusam- mentrat und ihre monotone Sitzung abhielt. Schwache Versuche, mehr Rechte zu bekommen, prallten an der Unnachgiebigkeit des Fürsten wirkungslos ab. 47 HKW S 304, 335pol., 29. Dez. 1828; Landtagsprotokoll. 48 1. c. 49 HKW S 304, 910pol., 27. Jan. 1829; HKW an OA. 50 1. c. 51 Schädler, Entwicklung, 20. 40
	        

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