Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Geistlichen um Steuerfreiheit nachgesucht oder dass wenigstens die Pfrundkapitalien vom Steuerfuss ausgeschieden würden,29 doch war dieses Ansuchen zurückgewiesen worden.30 Das Verhalten der drei Geistlichen, das als «Pflichtverletzung, Ge- ringschätzung der Verfassung und Gesetze des Landes und Renitenz gegen Seine Durchlaucht»31 bezeichnet wurde, zog aber keine weiteren Folgen nach sich. Es wurde lediglich verordnet, dass «zukünftiges un- entschuldigtes Fernbleiben vom Landtage mit 50.— fl. Strafe belegt»32 werde. Für die zweite Überraschung an dieser Landtagssitzung sorgte der Balzner Ortsrichter Franz Anton Frick, der sich laut Landtagsprotokoll gegen das Postulat beschwerte und um die Erlaubnis bat, sich an den Fürsten wenden zu dürfen.33 Der Landvogt, dem dieses Betragen un- gehörig schien, nahm diese Beschwerde nicht in das Protokoll auf, son- dern wies den Richter zurecht und bestand auf unbedingter Annahme des Postulates.34 Franz Anton Frick war ehemaliger Landammann der oberen Landschaft und gewöhnlicher Sprecher der Landesdeputierten, wie Schuppler bemerkt.35 In den Ausführungen des Balzner Ortsrich- ters zeigt sich, was das Volk von der ständischen Verfassung hielt:36 «Das Land habe geglaubt, in der eingeführten ständischen Verfassung eine Erleichterung zu finden, doch nehme es war, dass es für dermal mehr als vorhin zahlen müsse, dass Schuldigkeiten, die vor das Land nicht trug, ihm dermal Überbunden werden».37 Der Landvogt hielt da- rauf einen Vortrag über Milde, Gnade und Güte des Fürsten und for- derte eine unbedingte Annahme des Postulates, die dann auch erfolgte.38 29 LRA SR L6, 76pol., 24. Febr. 1825; HKW an OA. 30 1. c. 31 HKW S 304, 759pol„ 29. Dez. 1825; HKW an OA. 32 I.e. — Zum Vergleich: 1826 erhielt der Landvogt einen Jahresgehalt von 1000 - fl., der Rentmeister 599.- fl., der Amtsschreiber 300.- fl. 33 HKW S 304, 759pol., 30. Dez. 1825; OA an HKW. 34 1. c. 35 1. c. 36 I.e. 37 Frick meint das Appellationsgericht in Innsbruck und die Gesandtschaft in Frankfurt." 38 HKW S 304, 759pol., 30. Dez. 1825; OA an HKW. 38
	        

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