Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

sonders durch Vertragsabschlüsse mit staatsrechtlich gleichgestellten Staaten offenbart,27 zu betonen und zu festigen. Eine reellere Bedeutung ist dem Freizügigkeitsabkommen mit der Eidgenossenschaft 1838 beizumessen. Die gespannten Beziehungen in den dreissiger Jahren, die zwischen der Schweiz und den deutschen Staaten, besonders aber dem metternichschen Österreich bestanden,28 blieben auch auf Liechtenstein nicht ohne Einfluss. Die Emigranten- frage in der Schweiz bildete den Anlass für Metternich, in Paris den Vorschlag zu unterbreiten, die Schweiz mit einem militärischen Kor- don zu umstellen, um die Austreibung der Flüchtlinge aus diesem Land zu erreichen.29 Auch an die Hofkanzlei ergingen Weisungen Metter- nichs über die «zur Vertreibung der politischen Flüchlinge aus der Schweiz» zu ergreifenden Massregeln.30 Dem Oberamt kamen diese Vorschriften eher ungelegen, da die verfügte Grenzsperre gegen die Schweiz bewirkte, dass viele Liechtensteiner, die in der Schweiz Arbeit gefunden hatten, ohne Erwerb waren.31 Der Landvogt suchte diesen Nachteil zu beheben, indem er die Hofkanzlei bat, einen freien Verkehr mit Vorarlberg zu erwirken und so die Erwerbslosigkeit der Untertanen zu beseitigen.32 Die von Metternich angeordnete Sperre wurde aber im nächsten Jahr durch die Hofkanzlei aufgehoben, indem sie dem Ober- amt die Erlaubnis erteilte, den Handwerksburschen zur Wanderung nach der Schweiz Pässe zu erteilen.33 1836 bat Metternich den Fürsten erneut um Beistand, wenn es zur Ausführung «der gegen die Schweiz eventuell beschlossenen Coercitiv- Massregeln kommen sollte»34 und sah sogar den Einmarsch einer Kom- panie Soldaten aus Tirol vor.35 Als Belohnung dafür wurde Liechten- stein versprochen, dass die Einfuhr liechtensteinischer Erzeugnisse nach 27 cf. Malin, 147. 28 cf. Bonjour, 259 ff. 29 1. c. 261. 30 HKW 4566/1834, 12. Juni 1834; Metternich an Fürst. 31 HKW 4972/1834, 28. Juni 1834; OA an HKW. 32 1. c. 33 HKW 1546/1835, 28. Febr. 1835; Sessionsbeschluss der HKW. 34 HHSTA, 9. Sept. 1836; Metternich an Fürst. 35 1. c. 227
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.