Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

2. Liechtenstein als Mitglied des Deutschen Bundes Schon als Mitglied des Rheinbundes erwuchsen Liechtenstein in Form von Verträgen Verpflichtungen, «wie ihm solche zuvor nie be- kannt waren».1 Ebenso übte der Deutsche Bund auf Liechtenstein so- wohl in innen- als auch in aussenpolitischer Weise einen nicht zu ge- ring zu schätzenden Einfluss aus. Die Stellung des Fürsten wurde durch verschiedene Artikel der Bundesakte vom 8. Juni 18152 gefestigt. Doch wurde auch die Souve- ränität des Landes durch die diversen Vertragsabschlüsse mit auswärti- gen Staaten bestätigt und voll anerkannt. Schon der Deutsche Bund selbst war eine Vereinigung von «souveränen Fürsten und Städten Deutschlands»,3 deren Zweck «die Erhaltung der äusseren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten» war.4 So wurde durch die Bundesakte die Souveränität Liechtensteins betont und durch den Deutschen Bund garantiert. Dies waren wohl auch die Hauptgründe, die den Fürsten bewogen, dem Deutschen Bund beizutreten. Durch diesen Schritt war die Gefahr der Mediatisierung, die für die kleinen und kleinsten Ge- biete bestand, beseitigt. Der Fürst von Liechtenstein wurde als voll- wertiges Mitglied des Bundes anerkannt und dadurch indirekt seine Souveränität bestätigt. Andere kleine Staaten, die um Aufnahme in den Deutschen Bund nachgesucht hatten, waren abgewiesen worden. Treitschke bemerkt dazu ironisch: «Indes ein neuer deutscher Bundes- staat von etwas über dreiviertel Quadratmeilen schien doch bedenk- lich; selbst die Bewunderer der schönen Mannichfaltigkeit des deut- schen Staatslebens mussten zugeben, dass eine deutsche Völkerschaft zur Entfaltung ihrer nationalen Eigenart mindestens so viel Raum brauchte, wie Liechtenstein mit seinen drittehalb Quadratmeilen».5 Der 3. Artikel der Bundesakte sicherte allen Mitgliedstaaten Rechts- gleichheit zu, legte ihnen aber auch gleiche Pflichten auf. Neben der 1 Malin, 149. 2 Huber, Dokumente, Nr. 29. 3 Art. 1 der Bundesakte. 4 1. c. Art. 2. 5 Treitschke, Bd. 2, 482. 214
	        

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