Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Am 18. Juli 1815 teilte v. Wiese mit,91 dass es vorderhand für die erste Bundesversammlung in Frankfurt nicht ausführbar sei, einen ge- meinschaftlichen Gesandten der Fürsten der 16. Kurie aufzustellen. Er erkundigte sich nun, ob er sich der weiteren Vertretung des Fürsten- hauses unterziehen solle.92 Am 25. Juli erhielt Wiese die Antwort, dass er vorläufig mit der Vertretung des Fürstentums Liechtenstein am Bun- destag betraut werde.93 Die offizielle Eröffung des Bundestages zu Frankfurt fand aber erst am 5. November 1816 statt.94 Inzwischen war am 2. April 1816 der Kuriatsvertrag der 16. Kurie abgeschlossen worden.95 Die wesentlichen Punkte des Entwurfes von Wiese wurden beibehalten. Für den Gesand- ten wurden noch ausführliche Weisungen aufgestellt, wie er sich bei Abstimmungen zu verhalten habe, wenn innerhalb der Kurie keine Stimmengleichheit herrschen sollte. Zur Eröffnung der Bundesversammlung hatte die 16. Kurie als Ge- sandten Jakob Friedrich Freiherr von Leonhardi gewählt, der dieses Amt bis zu seinem Tode am 6. April 1839 innehatte.97 Nach seinem Tode ruhte die Stimme der 16. Kurie vom 20. April bis zum 4. Juli 1839.98 An diesem Tag überreichte der grossherzogliche und herzoglich- sächsische Bundesgesandte Graf von Beust eine Vollmacht, ausgestellt vom Fürsten von Hohenzollern-Hechingen am 26. Juni 1839, zur 91 HKW 2891/1815, 18. Juli 1815; Wiese an Fürst. 92 1. c. 93 HKW 2994/1815, 25. Juli 1815; Fürst an Wiese. — HKW 3854/1815, 29. Sept. 1815, Wiese an HKW. Wiese bat um genaue Auskunft, was er für seine Mission erhalte. — HKW 4024/1815, 9. Okt. 1815; HKW an Wiese. Wiese wurde mitgeteilt, dass er monatlich 150.— fl. Gehalt und 20.— fl. für Kopien etc. erhalten werde. 94 cf. Gebhardt III, 95. 95 HKW 12149/1862, Beil. 2 ad 6009, beglaubigte Abschrift von 1853. 96 1. c. 97 Freiherr Jakob Friedrich von Leonhardi (1778 —1839). Dr. iur. und gross- herzoglicher-hessischer Geheimer Rat. — LRA SR D 2, 174pol., 15. Juli 1818; Fürst Johann I. verlieh Leonhardi 1818 den Titel «Exzellenz». 98 Die Neuwahl eines Gesandten, die durch den Kuriatsvertrag geregelt war, erforderte ziemlich viel Zeit, da jeder der Mitgliedstaaten der Kurie inner- halb von sechs Wochen zwei Anwärter vorschlagen konnte, aus denen durch Stimmenmehrheit der Gesandte bestimmt wurde. 212
	        

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