Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

einen Kuriatsenwurf an den Fürsten nach Wien, der die von Wiese vorgeschlagenen Punkte enthielt.82 Dem zu wählenden Gesandten sollte jedes Haus seine Stimmäusserung zu den einzelnen Beratungsgegen- ständen zukommen lassen.83 Daneben wurde noch bestimmt, dass der Gesandte der Kurie durch Stimmenmehrheit zu wählen sei.84 Jedes einzelne Haus hatte aber das Recht, einen Gesandten als ganz unan- nehmbar abzulehnen, worauf ein neuer vorgeschlagen werden musste.85 Die Kosten sollten von allen in acht gleichen Teilen getragen und die Besoldung vierteljährlich entrichtet werden.86 Am Ende des 9. Berichtes schrieb von Wiese, dass jetzt der Zweck seines Auftrages erfüllt sei und er die ihm erteilte Vollmacht als er- lassen betrachte; er dankte für das ihm geschenkte Vertrauen und da er sich schmeichle, «der höchsten Erwartung nach Kräften entsprochen zu haben», empfehle er sich fernerer fürstlicher Huld und Gnade.87 Wiese blieb aber noch weiterhin in den Diensten des Fürsten. Am 8. Juli schrieb er nach Wien88 und berichtete von einer Mitteilung, die ihm von Metternich zugegangen sei. Die den europäischen Kongress bildenden Mächte hätten beschlossen, alle verbundenen Fürsten, die auf irgendeine Weise bei den Kongressverhandlungen teilgenommen hätten, einzuladen, der Haupt- und Schlussakte des Wiener Kongresses beizutreten. Wiese fragte nun an, ob der Fürst die Beitrittserklärung durch ihn (Wiese) erfolgen lassen wolle. Die Entschliessung des Fürsten erfolgte am 20. Juli.89 Der Fürst schrieb, dass er zum Beitritt zur Haupt- und Schlussakte «vollkommen geneigt sei» und er ersuchte und er- mächtigte Wiese, die Beitrittserklärung abzugeben.90 82 1. c. Beilage zum 9. Bericht. 83 Entwurf eines Kuriatsvertrages, Beilage zum 9. Bericht. 84 1. c. 85 1. c. 86 1. c. 87 9. Bericht von Wiese. 88 HKW 2884/1815, 8. Juli 1815; 10. Bericht von Wiese. 89 Entwurf im 10. Bericht. 90 Bittner II, 129, Akzessionsakte zur Wiener Schlussakte, am 18. Okt. 1815. Descamp/Renault, 431. Die Ratifikation der Bundesakte durch Liechtenstein erfolgte am 3. Juli 1815. 211
	        

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