Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Die Unterschrift Liechtensteins findet sich zum erstenmal auf der Note vom 22. März 1815.25 Am 7. und 11. März waren die Nachrichten von Napoleons Rückkehr aus Elba in Wien eingetroffen. Österreich, Preussen, Russland und England schlössen am 25. März 1815 einen neuen Allianz-Vertrag gegen Napoleon. In der Note vom 22. März er- klärten sich die Vertreter der nicht königlichen Staaten bereit, ihren militärischen Beitrag zum Krieg zu leisten, zugleich forderten sie aber, dass endlich ein Bundesvertrag abgeschlossen werde, der den Bundes- gliedern Selbständigkeit und Uriverletztlichkeit und «den deutschen Staatsbürgern eine freie geordnete Verfassung durch Erteilung gehöriger Staatsbürgerlicher Rechte» garantiere.26 Von Wiese berichtet, dass in der Zeit vom 13. März bis 25. März fünf diplomatische Sitzungen statt- gefunden hatten.27 Das Resultat dieser Sitzungen war, dass man auf einen raschen Abschluss einer deutschen Bundesverfassung dringen sollte, «besonders im Hinblick auf die neue Entwicklung in Frankreich, um stark gegen aussen auftreten zu können und um zu manifestieren, dass alle deutschen Staaten gemeinsam Deutschlands Unabhängigkeit und Sicherheit verteidigen wollten».28 Eine Deputation überbrachte diese Note Metternich und Hardenberg, welche sie «sehr günstig» auf- nahmen und die Beschleunigung eines Bundesvertrages zusicherten.29 In seinem vierten Bericht vom 7. April 181530 konnte von Wiese endlich «die offiziell begonnen Verhandlungen über die künftige deut- sche Bundesverfassung anzeigen». Preussen und Österreich schlugen vor, dass die «Mindermächtigen», wie die nicht-königlichen Klein- und Mittelstaaten genannt wurden, eine Deputation ernennen sollten, die über Art und Form der weiteren Verhandlungen über die Militärstel- lung und die Bundesverfassung mit den betreffenden Höfen Bespre- chungen abhalten sollten. Man bestimmte sofort eine fünfköpfige Dele- gation, die darauf zu beharren hatte, dass die Eröffung der Bundes- versammlung durch ein «Convocatio des Pleni», aller Einzelnen also, 25 Huber I, 550, Anm. 7 und 556, Anm. 5. 26 cf. Huber I, 557. 27 HKW adl594/1815, 25. März 1815; 3. Bericht von Wiese. 28 1. c. 29 1. c. 30 HKW 1594/1815, 7. April 1815; 4. Bericht von Wiese. 204
	        

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