Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

die Kinder die Regeln, die sie in der Schule gelernt hatten, weder «in schriftlichen Aufsätzen noch im Rechnungsfache»75 anwenden. Rent- meister Schmied schlug vor, die Schulentlassung nicht nach dem Alter, sondern nach Fähigkeiten festzusetzen.76 Schmied glaubte, dadurch die Eltern animieren zu können, die Kinder fleissiger in die Schule zu schicken, damit sie so bald als möglich entlassen würden.77 In späteren Jahren kam man immer wieder auf die Umarbeitung des Schulgesetzes von 1827 zu sprechen und es wurden in dieser Rich- tung auch verschiedene Versuche unternommen. So schrieb 1844 das Oberamt an den Fürsten, dass das «Schulgesetz von 1827 . . . mehr ein anfängliches Regulativ als ein die Schulen selbst ordnendes Ge- setz»78 sei. Gleichzeitig fragte Landvogt Menzinger aber, ob man, wie in Vorarlberg und St. Gallen, nur eine Winterschule oder auch eine Sommerschule halten solle.79 Ein Jahr später,, im Dezember 1845,80 kam Menzinger wieder auf das Schulgesetz zu sprechen. Er war schon 1844 beauftragt worden, einen Entwurf vorzulegen, der jedoch vom Landvogt immer wieder hinausgeschoben wurde und erst 1852 zu- stande kam. Man versuchte, mit Verordnungen und Zirkularen die Schulangele- genheiten zu regeln. Die Ferien wurden oft nach Bedarf festgelegt, Strafverzeichnisse über unentschuldigtes Fernbleiben mussten von den Ortspfarrern alle vierzehn Tage bei den Gerichten abgegeben werden, damit diese die Geldstrafen einziehen konnten.81 Desgleichen musste das Oberamt immer wieder Zirkulare erlassen, durch welche schul- pflichtigen Kindern die Auswanderung nach Schwaben und nach Vor- arlberg zur Arbeit in Fabriken verboten wurde.82 Dennoch wurden in 75 LRA NR 33/1, 21. Okt. 1834; Rentmeister F. Schmid an OA: Relation über die im September 1834 abgehaltenen Schulprüfungen. 76 1. c. 77 1. c. 78 LRA NR 33/II ad 18, 25. April 1844; OA an Fürst. 79 1. c. In Triesenberg und Planken, den beiden Berggemeinden, wurde nur noch im Winter Schule erteilt. 80 LRA NR 33/11, 27. Dez. 1845; OA an Fürst. 81 LRA NR 33/1, 9. Juni 1837; OA an Gemeinden. 82 LRA NR 33/11, verschiedene Akten. — HKW 1553/1843, 7. Febr. 1843; fürstliche Verordnung, welche verbietet, an schulpflichtige Kinder Aus- wanderungs- und Reisebewilligungen zu erteilen. 164
	        

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