Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

a) Das Schulgesetz vom 31. Juli 1822 Am 1. August 1822 sandte Schuppler an die Geistlichkeit und die Ortsgerichte des Landes ein Circular, in dem mitgeteilt wurde, dass der «bei der gestrigen Versammlung anerkannte Schulplan und die Schul- gesetze mit der amtlichen Unterschrift sanctioniert . . . nun bei der nächst beginnenden Winterschule zur Ausübung zu bringen, und die Lehrer für den genauen Vollzug desselben verantwortlich zu machen» seien.16 Der Erlass bestand aus zwei Teilen: Den Schulgesetzen und dem Schulplan. Die «Schulgesetze»17 bestanden aus Verhaltensregeln für die Schü- ler «vor der Schule, in der Schule in der Kirche und ausser der Kirche und der Schule». Es sind väterlich anmutende Ratschläge und Ermah- nungen an die Kinder, Aufmunterungen zu fleissigem Lernen und sitt- samen Betragen, wie z. B. «Gehet stille und sittsam zur Schule; gesellet euch zu euresgleichen und grüsset freundlich die Vorübergehenden»,18 oder «wer zu spät kommt, muss dem Lehrer die wahre Ursache ange- ben, den jede Lüge wird bestraft».19 In diesem Ton sind die ganzen «Schulgesetze» gehalten und bis ins letzte wird den Kindern beige- bracht, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie nicht den Unwillen der Lehrer oder gar des Oberamtes erregen wollen: «Beobachtet alle diese Gesetze pünktlich und mit Freude. Wer dagegen handelt, wird nach Umständen bestraft werden».20 In diesen väterlichen Ermahnun- gen, denen ein militärischer, auf kritiklose Gehorsamserziehung hin- zielender Unterton nicht fehlte, ist von «pädagogischem Verständnis» so gut wie nichts zu verspüren. Der «Schulplan»21 erläuterte in seiner Einleitung den Sinn und Zweck des Unterrichtes im allgemeinen: «Da der Volksunterricht eines der unentbehrlichsten Bedürfnisse des Staates, und die zweckmässige Besorgung deselben eine der vorzüglichsten Pflichten der Regierung 16 LRA SR S 1, 147pol., 1. Aug. 1822; Zirkular Schupplers an die Geistlichkeit 17 LRA SR S 1, 147pol., 31. Juli 1822; Schulgesetze. 18 1. c. 19 1. c. 20 1. c. 21 LRA SR S 1, 147pol., 31. Juli 1822; Schulplan. 140
	        

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