Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

ausgeschrieben, von wo die Anmeldung mit Beurteilung an den Schul- inspektor geleitet wurde, der mit seinem Urteil die Angelegenheit an das Oberamt weiterleitete, von dem aus die Anstellung erfolgte. Wenn keine Einigung erzielt werden konnte, ging die Angelegenheit zum end- gültigen Entscheid an den Fürsten. So war durch die Stelle eines Schul- inspektors zwischen Oberamt und den einzelnen Ortschulinspektoren eine Zwischenstufe geschaffen worden, durch die das ganze Schulwesen im Lande in einer weiteren zentralen Stelle zusammengefasst wurde. Die übrigen Bemerkungen und Änderungen Schupplers waren von geringerer Bedeutung. Sie betrafen die Ferien, die Lehrmethode, die Sonntagsschule und die sogenannte Schulzucht. Vor allem bemängelte Schuppler die Sprachlehre und das Buchstabenkennen, da man im Lande leider selten Gelegenheit finde, ihrem Inhalt nach unanstössige und korrekt geschriebene Schriften zu finden.13 Bezeichnend für Schuppler ist die Bemerkung über das Rechnen: Man solle sich der Rechnungskunde bedienen, «in so weit sie für den Landmann und höchstens für den Bürger nothwendig und nützlich ist».14 Mit diesen Bemerkungen versehen, sandte Schuppler den alten Schulplan Menzingers an die Geistlichkeit des Landes, die er gleich- zeitig aufforderte, aus ihrem Gremium einen Ausschuss von zwei Geist- lichen zu wählen, «die aus den zusammengekommenen Ansichten einen ordentlichen allgemeinen verbindlichen Schulplan entwerfen und beim Amte einreichen»15 sollten. Schuppler hatte aber dem alten Schulplan schon alle wichtigen und seiner Ansicht nach entscheiden- den Ansichten und Änderungen beigefügt, so dass für die Geistlichen nicht mehr viel zu ändern blieb. Die Geistlichkeit war für Schuppler nur Mittel zum Zweck, mit dem er die Bevölkerung zu gehorsamen Untertanen erziehen konnte. Über die nächsten zwei Jahre bis zum Erscheinen des neuen Schul- gesetzes sagen die Akten nichts aus. Wie die endgültige Fassung des 1822er Schulgesetzes zeigt, wurden alle Anregungen und Änderungen Schupplers ohne Zusätze und Bemerkungen angenommen. 13 I.e. 14 
1. c. 15 
1. c. 139
	        

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