Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

schon seit Jahren angestrebt worden war, vorgenommen wurde. Das Gebiet von Vaduz gehörte zur Pfarrei Schaan, besass jedoch für den engsten Bereich des herrschaftlichen Gutes die St. Florinskapelle, die, ohne eine Seelsorgetätigkeit auszuüben, keiner Pfarrei unterstellt war.76 An der Florinskapelle77 bestanden ursprünglich drei Pfründen, deren Patronatsrechte der Herrschaft zustanden; im 16. Jahrhundert wurden die Pfründen der zwei Nebenaltäre vereinigt.78 Die Ansätze zu einer Abtrennung von Vaduz gingen vom Schaaner Pfarrer Carigiet aus, der sich 1828 beim Ordinariat beklagte, dass es um die religiösen und sittlichen Zustände in Schaan und Vaduz sehr schlecht bestellt sei. Die Ursache liege darin, dass er allein ein um- fassendes Gebiet zu versorgen habe, da die Hofkapläne sich weigerten, ihn in der Seelsorge zu unterstützen.79 Carigiet verlangte, dass in Vaduz eine eigene Seelsorge errichtet werde, indem eine der beiden Hof- kaplaneien in eine Kuratie umgewandelt werde, die der Pfarrei Schaan unterstellt bleiben sollte.80 Das Ordinariat und der Fürst waren mit einer Änderung der bisherigen Verhältnisse grundsätzlich einverstan- den. Fürst Johann stellte jedoch die Bedingung, dass in der Florins- kapelle nur jene Gottesdienste verrichtet würden, welche das vorhan- dene Vermögen derselben decke.81 Er befürchtete, dass dem Lande, das noch alte Schulden zu tilgen hatte, neue Kosten entstehen könnten durch Kirchenbau, Friedhoferrichtung und andere grössere Ausgaben. Die begonnenen Bemühungen wurden erst wieder 1836 fortgesetzt, als Landvogt Menzinger dem Churer Bischof die Dringlichkeit der Er- 76 Poeschel, 155 f. 77 cf. Joh. F. Fetz, Geschichte der alten St. Florinskapelle und der neuen Pfarrkirche Vaduz, Buchs, 1879-81. 78 Die zwei noch bestehenden Pfründe wurden die «obere» und «untere» Hofkaplanei genannt, cf. Poeschel, 156. 79 Auch in Schaan bestand eine Hofkaplanei, deren Inhaber jedoch nicht zur Mithilfe an der Seelsorge verpflichtet war. Ausser Vaduz und Schaan musste Carigiet auch noch die Gemeinde Planken betreuen, cf. Büchel, Schaan, 107. 80 Büchel, Schaan, 108. Schuppler hatte sich in seiner utilitaristischen Auffas- sung von der Kirche schon dahin geäussert, dass die Privilegien der Hof- kapläne aufgehoben werden müssten, da sie weder dem Fürsten noch seinen Beamten etwas nützten. 81 1. c. 132
	        

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