Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1968) (68)

Abb. 4. Vorraum und die Zugänge in die Keller I (links) und II. Im Vordergrund Stützmauer. fühl, in Verbindung gebracht mit der Grössenordnung der von Poeschel angenommenen Rundapsis II. Fernerhin brachten die Untersuchungen am bestehenden barocken Altar auch keinen Hinweis auf einen älteren Stipesbestand. Im Jahre 1964 wurden dann im südöstlichen Bereich des Chores die Grundmauern einer flachen, der romanischen Spätzeit entsprechen- den eingezogenen Rundapsis freigelegt (Abb. 1). Da der innere Schenkel- abstand vier Meter und die Maximaltiefe eineinhalb Meter betrugen, war der Altarraum nur gering bemessen und der Altar stand vermut- lich unter dem Chorbogen. Der Altar konnte nicht mehr vorgefunden werden, muss also späteren baulichen Veränderungen zum Opfer gefal- len sein. Die Apsismauern bestehen aus einer Mischung von Kalk- und Buntsandstein und stehen mit den Kellermauern nicht im Verband, was Sennhauser aus der besonderen Konstruktion zu erklären sucht: Da sich die Mauern der Apsis nur auf das Obergeschoss bezogen, wurde zuerst 71
	        

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