Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1968) (68)

Wir Karl der Sechste, von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien, zu Castilien, Arragon, Legion, beeder Sicilien, zu Hierusalem, Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien, Sclavonien, Na- varra, Granaten, Toledo, Valentz, Gallicien, Majorica, Sevilien, Sardi- nien, Corduba, Corsica, Murcien. Giennis, Algarbien, Algeriern, Gibral- tar, der Canarische'n und Indianischen Insulen und Terrae Firmae des Oceanischen Meers, Ertzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, zu Brabant, zu Meyland, zu Steyr, zu Kärnten, zu Crain, zu Limburg, zu Lützenburg, zu Geldern, zu Wirttemberg, Ober- und Nider Schlesien, zu Calabrien, zu Athen und zu Neovatrien, Fürst zu Schwaben, zu Catalonien und Asturien, Marggraff des Heyligen Römischen Reichs zu Burgau, zu Mähren, Ober- und Nider Laußnitz, gefürster Graff zu Habsburg, zu Flandern, zu Tyrol, zu Pfird, zu Kyburg, zu Görtz und zu Arthois, Landgraff in Elsas, Marggraff zu Oristani, Graf zu Goziani, zu Namur, zu Russillion und Leritania, Herr auf der Windischen Marek, zu Portenau, zu Biscaja, zu Molins, zu Salins, zu Tripoli und zu Mecheln Bekennen für Uns und Unßere Nachkommen öffentlich mit dießem Brieff und thuen kundt allermänniglich: Wiewohl Wir aus kayßerlicher Höhe und Würdigkeit, darein uns der Allmächtige Gott nach seinem Vätterlichen willen gesetzt und verordnet hat, auch angebohrener güte und mildigkeit allezeit geneigt seind, aller und jeder Unßerer und des Heyligen Römischen Reichs anverwandten Hohen und Nideren Ständ- ten und gliederen Ehren und Würden, auffnehmen und Wohlfahrt zu beobachten und zu befördern: So ist doch Unßer Kayßerliches Gemüth billig mehr gewogen und begierlicher, denen jenigen Unßere Kayßer- liche gnad und sanfftmüthigkeit mitzuteilen und Sie mit sondern Kayßerlichen gnaden und Freyheiten zu begaben, deren Voreltern und Sie selbst Unßeren Vorfahren am Reich Römischen Kayßern und Köni- gen, auch Uns, dem Heyligen Römischen Reich und Unßerem Ertzhauss vor anderen getreue, aufrichtig und nutzliche dienste bewießen und er- zeigt und sich andurch besonders verdient gemacht. 51
	        

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