Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1968) (68)

schaft im Gegensatz zu hochmittelalterlichen Verhältnissen als allge- mein. Die Entlassung aus diesem Status bedingte den Erlag eines Löse- geldes. Bestand in der Grafschaft Vaduz eine Art des Frondienstes in Jagdhilfe im Gebirge,9 so verpflichtete man die Bewohner der Herr- schaft Schellenberg zum Tagwerk und zum Fuhrdienst, aber auch zu «hagen und zu jagen». Und die Fastnachtshenne musste ebenfalls ent- richtet werden. Die Zolleinnahmen in der Herrschaft Schellenberg er- gaben nur 10 % des vaduzischen Erträgnisses,10 ganze 60 fl. An Umgeld (eine Getränkesteuer) warf der Schellenberg kaum einen Viertel der Va- duzersumme ab.11 Die Steuer belief sich in der unteren Landschaft auf 77 Pfd., während Vaduz 97 Pfd. zahlte. Bemerkenswert dürfte der Hin- weis auf das Steuerabkommen zwischen Wilhelm und Alwig von Sulz und der Stadt Feldkirch sein, wonach feldkirchische Ausburger auf sulzischem Territorium alle Abgaben und Steuern wie «gräuische vnder- thanen» entrichteten. Wie weit der Vertrag von 1558 mit .der Verein- barung von 1614 (laut dem der Wohnort des Eigentümers zur Steuer- entrichtung massgebend war12) übereinstimmte oder sie ergänzte, müsste noch eruiert werden. Der «Schnitz»13 betrug in der Herrschaft Schellenberg 416 fl. 10 X, in Vaduz 860 fl. 16 X 5 Pfg. Über den Zustand der Burgen Alt- und Neu-Schellenberg erfahren wir nichts Neues; lediglich die Abschrift von 1700 bemerkt, dass die Burg Neu-Schellenberg «jn einem ruinierten haydnischen hochen Maü- erstockh von ungemeiner Dickhe» bestehe und noch schöne Gewölbe vorhanden seien (p. 36). Einen eigenen Abschnitt widmet das Urbar den herrschaftlichen Weinbergen mit den Torkeln. Die Weinberge wurden an die Bauern für den halben «Wein vnder der Rinnen» verliehen, ein Naturalzins, der sich nach dem Ernteerträgnis richtete. Und für die Düngung der herrschaftlichen Weinberge musste jeder Hausbesitzer in Mauren (40), Eschen (60) und Bendern (8) ein Fuder Mist bereitstellen, wozu noch 15 Fuder «Zinsmist» an herrschaftliche Lehen kamen. 9 Vgl. in d. Bd. p. 345. 10 Vgl. in d. Bd. 346; p. 16 im Urbar 1698. 11 Vgl. in d. Bd. 352. 12 JbL. 1953, 97 (Malin). 13 Vgl. in d. Bd. p. 353.
	        

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