Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (67)

— 440 — p. 107 Chür. Das Jus Patronatüs, vndt / Collatur St. Conradts, vndt / M a r i a e Magdalenae altar / Pfrüendt im Thümb Stift / Chür, wie solche die Freyherren / von bellmont gestift,1 vndt / Graff Hein- rich von M o n s a x,2 Herren Wolffharten rüe- / dolffen, Sigmünden, vlrichen / vndt Georgen von Brandiss, / mit wissen, vndt willen, bischoff / Orthlieben zü Chür,3 so aüch ein / ner von Brandiss was, anno / 1460. vermög Schanck- hüng- / brieffs, frey vbergeben, vndt / die Graffen von Sülcz, alss Erben / besessen, gehört der Herrschaft / lediglich züe, deren recht, ge- / rechtigkeit, vndt einkommen / in seinem sonderbahren vrbar / clärlich bezeichnet. p. 107 1 Zur Stiftung zweier Altäre in der Churer Bischofskirche durch Ritter Hein- rich von Belmont (f 1307 Mai 20.), vgl. LUB. Iß, 178 f.; nach Mayer J.G., Gesch. d. Bistums Chur 1. 1907, 253, besteht die Pfründe jetzt noch, Patronats- herr ist der jeweilige Fürst von Liechtenstein als Nachfolger der Grafen von Vaduz. — 2 Vgl. die Urkunde im Regierungsarchiv 1434 April 10.; JbL. 1926, 113 (Ospelt). - 3 Bischof Ortlieb von Brandis (1458-1491).
	        

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