Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (67)

Zünst laüth Lehenbrieffs Gelt . .1 Sch. Pfg. Mehr ein Krautgarten bey be- / meltem Torggel gelegen, stost / an obstehendt erblehen. Zünst vermög erblehen brief / von dem Gräflich Sülzischen ver- ordt - / neten administratoren.anno / 1582. bey verlüest des lehens / aüff vaducz zü entworthen Gelt . 5. Sch. Pfg. Gibt iezt beede obstehendte Zünss Joachim qaderers wittib.c p. 79 Ein Weingarten vndt Hoffstatt / zü vaducz im dorff, abwert gegen / rhein an die Heimgassen, aüff- / wert dem landtnach aber an / die Heimbgassen. Zünst vermög erblehen briefs / von Wilhelmen vndt a 1 b i g e n / graffen zü Sülcz.1 anno 1560. ins / Schloss vadücz aüff St. M a r- tins- / Tag2 zü antworthen, bey ver- / luest des lehens. Waissen. 
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3. fiertel Gibt iezt amman Hanss Negelin / sambt mithaften.a Zünst iezt adam Straüb, vndt / consorten Ein Hoff statt zü vaducz im dorff, / vnder der Tafern3 gelegen. c AS. 1701: Bemerkung Schupplers für die Stücke genannt unter Vaduz: «zinnst anno 812 Franz An- /ton Seeger». p. 79 a Im Brand. Urbar nicht nachweisbar: AS. 1701: «zinnst Andreas Strub / der obere von Vaduz samt / Consorten anno 
812» (Schuppler). 1 Grafen Wilhelm (f 1569) und Alwig (f 1572) von Sulz. - 2 St. Martinstag ist der 11. November. — 3 Zum Gasthof in Vaduz, vgl. Kdm. 171 ff.; Gaststätten in Balzers und Triesen, 252, sowie p. 83 f. in diesem Urbar.
	        

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