Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (67)

- 355 -p. 26 MÜHLEN Der Herrschaft aigenthümbliche / zwo Mühlinen mit 6. gengen-1 .2. / stampfen, vndt plewlen, vndt noch einem Stampff, so hievor ein pülfer- / Mühlin gewest, vndt der seeg Mühlin / sambt einem stückh hewwax. dar- / bey zü Vadücz im Mühlholzh gelegen,1 / der Zeit ver- liehen vmb Waissen . 30. Schefl. Raüch Korn2 . 70. Schefl. rohen hanffc 1V-2 Center. Vndt wass in die hoffhaltüng zü- / mahlen vndt zü seegen vergebens. / Vndt seindt die von Schan vndt Vadücz / prennholcz zü der Mühlin zü hawen / vndt zü fiehren schuldig, dargegen / ist man jhnen einmahl zuessen zü geben schüldig. Sonst ist die Mühli von altemhero / ein Zwangmühli, also dz kein vnder- / than aüsser der Herrschaft bey / straff mahlen soll.'1 WEINGÄRTEN. Der gancz einf ang der b o c k h / genant zü Vaducz6 negst beym / Dorff gelegen.3 vndt seindt der / weingart Better 12. stost / rings ümb an die strass, daraüff / der Herrschaft aigenthümbliche / Torggel'4 steht. Tragt den alten / vrbaren nach in die 40. füeder p. 26 a AS. 1682: «Gegen». 
- b AS. 1682: «Mühlenholtz». 
- c AS. 1682: «Rauchen Hampf». 
- d AS. 1682: «darff». 
- e AS. 1682: «Vadutz». 
-/ AS. 1682: «Torgel». 1 Zur Mühle vgl. in diesem Bd. 275, Anmerk. 5; die Herrschaftsmüller, Hof- müller, vgl. JbL. 1947, 70 (Tschugmell). — 2 Rauch 
Korn, rauhes Korn ist ein Gersten-Hafergemisch, häufig auch Mischelkorn, Mischtet genannt, vgl. Bilgeri B., Der Getreidebau im Lande Vorarlberg, 7 ff. — 3 Zum obrigkeitlichen Weinberg «Bockh» vgl. die Ausführungen 233 ff. in diesem Bd. — 4 Torggel in der Süd- Ost-Ecke des Weinberges.
	        

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