Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (67)

— 328 — eigenschaft, Dienstleistungen der Untertanen für den Landesherr, Zoll, herrschaftlichen Grundbesitz und Gebäude. Die liechtensteinischen Geschichtsschreiber Peter Kaiser und Johann Bapt. Büchel haben diese Stellen immer wieder benützt. Im Vergleich des vorliegenden Urbars mit dem Brandisischen Urbar wachsen der Forschung verschiedene Erkenntnisse zu. Durch eine ge- naue Analyse der Texte wird die Darstellung der Entwicklung des obrigkeitlichen Grundbesitzes möglich. Man kann die Besitzverhältnisse von Grund und Boden in der Grafschaft Vaduz über Jahrhunderte ver- folgen. Als Grundlage des obrigkeitlichen Besitzes wird die Aufzählung im Karolingischen Reichsurbar (ca. 850) gelten, das in Schaan und Bal- zers umfangreiches Königsgut notiert. Über die Grafengeschlechter der Vaduzer Landschaft und über die Besitzer von Gutenberg kam der grösste Teil ehemals königlichen Gutes durch Aufhebung des Zehnten im 19. Jahrhundert und durch Kauf an die Gemeinden und an Private. Es ging ohne revolutionäre Turbulenz. Als Quelle zur Darstellung die- ser Entwicklung werden die Urbarien wichtige Informationen geben. Auch für die Orts- und Flurnamenforschung werden die beiden Urbare unentbehrlich sein. Bei der Bearbeitung der Quellen begnügte ich mich mit einigen Hinweisen auf die Problemstellungen, ohne auf eine nähere Untersuchung einzugehen. Es würde dies im Zusammen- hang mit einer Quellenausgabe zu weit führen. Die wertvollen Publi- kationen für diese Sparte der Geschichte in der unmittelbaren Nach- barschaft Liechtensteins werden der Forschung auf unserem Gebiet neue Impulse geben.1 Dass daraus Korrekturen in der Nomenklatur der Landestopographie erfolgen können, liegt auf der Hand. Auch die Siedlungsgeschichte erhielte durch ein genaues Studium der Urbare mehr Relief. Die Erschliessung verschiedener Gebiete kann zeitlich und in der Nutzungsart bestimmt werden. Ehemalige Bebauung und Bodenbeschaffenheit weiter Landstriche könnten anhand der Quel- len zum Teil eruiert werden. Die Ernteerträgnisse, die Art der angebau- 1 Schorta Andrea, Rätisches Namenbuch II. Bd., Bern 1964; Camenisch Werner, Beiträge zur alträtoromanischen Lautlehre auf Grund romanischer Orts- und Flurnamen im Sarganserland, Zürich 1962; Plangg Guntram, Die rätoroma- nischen Flurnamen des Brandnertals, Romanica Aenipontana, I. Bd., Inns- bruck 1962.
	        

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