Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (67)

wissen Fällen dort geblieben sind. Bis zum 1. Weltkrieg bestand das österreichische Kaiserreich aus sehr weiten Gebieten, und es kamen Liechtensteiner Lehrer bzw. Lehrerinnen nach allen Teilen der alten Donaumonarchie, z. B. nach Böhmen, Mähren, der Bukowina, Friaul, Südtirolu) (nur in Ungarn war die liechtensteinische Lehrerschaft mei- nes Wissens nie vertreten). HOCHSCHULWESEN Der liechtensteinische Bürger, der je zu den höchsten akademischen Ehren gekommen ist, ist Bischof Dr. Dr. Franz Anton Marx er (1703 — 1775), Bürger von Ruggell, der .über zwanzig Jahre lang das Kanzleramt der Universität Wien bekleidete10). Nach dem Besuch des Jesuitengymnasiums und -lyzeums in Feldkirch studierte er an der Wiener Universität und promovierte zum Dr. phil. sowie Dr. theol. Er wurde dann Theologieprofessor an seiner Alma mater und amtete 1735 — 1736 als Procurator (Vorstand) der Rheinischen Nation an der Universität11). Im Jahre 1738 wurde er zum Dekan der Theologischen Fakultät sowie zum Domherr von St. Stephan ernannt; 1743 wurde er Domscholastikus und 1749. Weihbischof und Generalvikar des Erzbis- tums Wien. Seine höchste kirchliche und akademische Würde erhielt Bischof Marxer 1752, als er zum Dompropst und somit zum Kanzler der Universität Wien gewählt wurde12). Er blieb im Amt bis zu seinem ") Nach dem Untergang der habsburgischen Monarchie im Jahre 1918 wurden diese Randgegenden Teile anderer Staaten, nämlich der Tschechoslowakei, Rümäniens bzw. Italiens. 10) Leider war er aber nur ein «papierener Liechtensteiner»: Er wurde in Feld- kirch geboren, lebte die meiste Zeit in Wien und scheint, gar keine Bezie- hungen zum Fürstentum gehabt zu haben ! u) Wie an den mittelalterlichen Universitäten waren die Studenten der Alma Mater Rudolfina damals noch immer nach Herkunffsländern in «Nationen» aufgeteilt. 12) Interessanterweise war ein früherer Vorgänger in diesem Doppelamt Georg III. von Liechtenstein (ernannt 1381; später Bischof von Trient und Kardinal). Der Kanzler hatte neben dem Rektor die höchste Stelle an der Universität; seine Funktionen bestanden in einer Überwachung der gesam- ten Angelegenheiten der Hochschule, und ursprünglich übte der Kanzler einen starken Einfluss aus (vgl. Falke, J., «Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein», Band 1, Wien, 1868, S. 395). 118
	        

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