Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1967) (66)

- 317 — Die herrschaftliche Mühle in Triesenberg, die nach 1515 — wie Johann Bapt. Büchel vermerkt — gebaut worden sein muss (JbL. 1902, 32), wird im Urbar nicht mit Sicherheit genannt. Sie müsste mit einiger Wahrscheinlichkeit bei der Aufzählung der herrschaftlichen Güter in dieser Gemeinde in einem Zug genannt sein, (was allerdings nicht ausschliesst, dass die Nennung in einem verlorenen Teil des Urbars hätte erfolgt sein können). (Ob ferner die auf p. 6 des Urbars genannte Mühle nicht eine Mühle in Triesenberg ist ?). Die zwei Daten auf Seite 59 Anmerk. 7 stehen in einem Abschnitt, der offensichtlich später dem Urbar beigefügt worden ist. Es werden hier die Jahre 1515 und 1517 genannt. Die Vermutung, dass das Urbar die obrigkeitlichen Rechte beim Übergang der Grafschaft Vaduz von den Freiherren von Brandis an die Grafen von Sulz registrierte (vgl. JbL. 1960, 27 ff., 34 ff, Seger) hat viel für sich. Man kann also das Urbar in den Zeitraum von 1505 Mai 3. — 1510 Juli 14. datieren. (Zeitraum zwischen dem Vertrag Kaiser Maximilians mit Ludwig von Brandis und völlige Besitznahme der beiden Landschaften durch die Grafen von Sulz). Der Über- gang von der Herrschaft der Brandiser zu den Grafen von Sulz vollzog sich, wie Seger nachweist, nicht in einem Zug. Der Übergang erfolgte gleichsam in zwei Etappen innerhalb der oben genannten Jahre. (Versehentliche Fehldatierungen bei Seger: St. Margareta wurde im Bistum Chur am 15. Juli gefeiert: St. Mar- gareta Abend ist der Vortag, also der 14. Juli).
	        

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