Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

— 242 — bahren,- der freyherrschafft Schellenberg / Einkunfften betreffendten Original Urbario fide- / liter abgeschriben: unndt auscultando et collationando / dem- selben gancz gleichlauthendt befunden worden. / seye, solches attestiert mit auffgetruckhtem / das Jnssigel: den 22.ten Februarii anno 1698 / Fürstlich Kemptische / Kanczley 
.p.» Auf gedrücktes Siegel. Zum Auszug aus dem Urbar: Bei der Bearbeitung der Urbare konnte ich die Quelle, auf die Peter Kaiser in seiner Geschichte d. Fürstentums Liechtenstein zurückgriff (p. 207), finden. Die spätere Literatur griff das Regest Kaisers immer wieder auf. Das Regest Kaisers ist insofern irreführend, als die Jahreszahl 1394 sich auf den gesamten Inhalt des Regestes bezieht. Nach dem Wortlaut des Urbars aber fällt nur die Lehensverleihung durch Graf Albrecht von Bludenz-Heiligenberg auf das genannte Jahr. Die Aufhebung der Fähre von Gamprin kann schon vorher erfolgt sein. a Zu diesem Absatz steht auf der linken Blatthälfte: «Dise fahr hat dem Spiegier / zue ruggel zue gehört / vmb willen Sye aber in / anno 1668 als malefizisch / hingericht, hat ein gnediger / herrschaft solche fahr / confiscationis Weiss zue / sich gezogen, vnnd dem /'Hanss Büchl zue einem / Schupf lehen gegen jährlich / 15 Schilling Zünss raichung vber-/ geben. Das letzte Wort ist durchgestrichen, darüber steht: «verliehen». 1 In einer etwas jüngeren Niederschrift des Urbars der Herrschaft Schel- lenberg (vgl. Urbare in diesem Band) heisst es zu den verschiedenen Fähren in der unteren Herrschaft (p. 343, 344): «Ruggel / Rhein Fahrt zum Büchel / Oberen, mitteren, vndt vnter-/stehen büchel bey reithe jenn- / seith rheins wonhafft/ Zünsen hinfüro 1 fl. 30- / Vndt so offt Eine Herrschafftliche Regierung abgeendert wirdt,/ zahlen sye jedess- mahlss / fünffzechen gülden lehensrequi - / sitions tax». «Dise farth ist schellenbergisches / Erblehen, vndt Einer herr- /schafft allda aigen. Alles nach / jnnhallt ertheylten lehenbriefs / vndt daryber zuegestellten reuers 18 Marty 1699». 
Es folgen 13 Lehensinhaber. 2 Graf Albrecht der Ältere von Werdenberg-Heiligenberg in Bludenz (1367 - 1418). 3 Zur Rheinfähre meldet das jüngere Urbar p. 345, dass der Fähremann Spiegier wegen Hexerei hingerichtet worden sei (in puncto veneficii). 4 Hanenow, Hanaw, vermutlich im Zusammenhang mit dem bekannten Familiennamen Hewen; so heisst es um 1514 «Hewen Ow». 
— In der jüngeren Abschrift des Urbars heisst es p. 346: «Dass fahr am Hanaw wirdt / auch zünsfällig, vnd hat es / Ein herr zue schellenberg vnd / ein Herr zue Höchen Sax mitein- / andern zueverleich. ist ab- / gangen, vndt zue trachten, / ob vnd wie es zue recuperiern / v. Bericht NB». JbL. 1911,52 (Ospell). 5 Sax, Hohensax, Bezirk Werdenberg. 6 Die Fähre in Gamprin ist in der jüngeren Abschrift des Urbars nament- lich nicht erwähnt.
	        

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