Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

- 223 - Wir haben auch Brief und Zeugnis, in welcher Weise die Kirche und der Hof von Remüss18 unserem Kapitel von Chur gehört, und wie es dem Domprobst und dem Kapitel von Chur zusteht, sie jederzeit zu verleihen, heute noch und gestern. Wir besassen vor und nach dem Krieg das Recht, die Kirchen von Remüss,18 S ü s 
23 und S c h I i n s 
24 zu verleihen; doch die Herren von Mätsch1 nahmen dem Kapitel Zehnten, Zins und Hof. Jtem sagen kaiserliche Briefe, dass der, welcher uns, unser Stift, unsere Leute und Güter in irgendeiner Weise arg beschwert, den Frei- heiten zum Trotz, eine Strafe von tausend Mark lautern Goldes rechtens bezahlt, so oft er dagegen verstosst; der halbe Teil der Strafe soll der Kammer des Heiligen Reiches zufallen und der andere Teil uns und unserm Stift. Jtem haben die von Mätsch25 — jetzt des älteren Vogt U 1- r i c h s 
20 Vater — und andere ihrer Vorfahren grosse und bedeutende Lehen von einem Bischof von Chur gehabt: das sind die Festungen Churberg,27 einen Teil der Festung Reichenberg,28 und viel Lehensleute und Güter, wie wir das alles wohl bezeugen können. Die Lehen haben die von Mätsch,1 die gegenwärtig leben, weder von uns, noch von unsern Vorfahren empfangen. Deshalb sind die Lehen an uns und an unser Stift gefallen. Auch haben jetzt die von Mätsch1 und deren Vorfahren sich oft und öfters gegenüber unseren vorange- gangenen Bischöfen und unser Stift von Chur vergangen. Sie haben uns nicht gedient, wie Lehensleute ihren Herren billiglich dienen sollten, sondern sie haben uns missdient und uns geschädigt, weshalb die Lehen uns und unserem Stift auch aus Billigkeitsgründen rechtens wieder zugefallen sind. Ihre Vorfahren haben auch einen Abt in St. Mari- enberg,29 der unseres Stiftes Prälat war, frefentlich getötet; deshalb sind sie nicht würdig, so ein Lehen oder so eine Würde von uns oder unserem Stift zu haben. Jtem der Ältere von Mätsch20 — jetzt Vogt Ulrichs Vater — nahm mit Gewalt und wider Recht die Vogtei und die Pflegschaft der Täler von B o r m i o 
30 und des P u s c h 1 a v s ,31 die unserm Gottes- haus dazumal gehörten und eigentlich noch zugehören sollten. Der von Mätsch20 begann wegen einer eigenen Sache einen Krieg gegen den Herrn von Mailand. Der Herr von Mailand aber war mäch- tig genug, um die vorgenannten zwei Täler zu nehmen, und so hat der
	        

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