Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

— 221 — Jahr seit der Menschwerdung des Herrn, im vierten Jahr der Regierung König Heinrichs IL; geschehen in Erstein.4 Jtem der dritte Brief von König Heinrich, Römischer König, lautet auch auf die obgenannte Meinung, gegeben am 23. Januar im 1040. Jahr, in der achten Indiktion, im 12. Jahr der Ordination Hein- rich III., im ersten Jahr seiner Königsherrschaft; geschehen in Ulm5. Jtem der vierte Brief von König Heinrich lautet im selben Sinn, gegeben am 5. November im 1061. Jahr seit der Menschwerdung des Herrn, in der 15. Indiktion, im 8. Jahr der Ordination Heinrich IV., im sechsten Jahr aber seines Königtums; geschehen in Donau- eschingen.1 Der fünfte Brief ist von Kaiser Friedrich, der die Vogtei des Gotteshauses in Chur entgegennahm und seinen Sohn, Herzog in Schwaben,7 unter dem ehrwürdigen Bischof Egino8 von Chur belehnte, unter der Bedingung, dass weder der Herzog von Schwaben, noch seine Erben, noch einer seiner.Nachfolger, diese Vogtei weder ganz noch teilweise jemandem verleihen könne; wenn er dies nicht hielte, verfielen alle seine Rechte, und der Bischof könne die Vogtei verleihen, wem er wolle. Das geschah im 1170. Jahr seit der Geburt unseres Herrn, in der III. Indiktion, unter der Herrschaft Friedrichs, des glorreichen römischen Kaisers, im 18. Jahr seiner Herrschaft, im 15. Jahr seines Kaisertums; gegeben bei Mengen am 15. Mai.9 Jtem ein Brief desselben Sinns von König Otto. Gegeben in Augsburg, im 1209. Jahr seit der Menschwerdung des Herrn.10 Jtem im selben Sinn ein Brief von König Friedrich. Gesche- hen bei Augsburg im 1213. Jahr seit der Menschwerdung des Herrn.11 Jtem ein Brief von Kaiser Karl für den Bischof und das Stift in Chur bestätigt deren Freiheiten.12 Jtem haben wir gleiche Briefe von König Wenzel13 und König Ruprecht.14 Ferner haben wir einen Brief von König Sigismund, Römi- scher und Ungarischer König, der besonders den Bischöfen und dem Stift in Chur alle ihre Freiheiten und namentlich die
	        

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