Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

erscheinung folgt, auch wenn kein Verschulden vorliegt. Der Erblegeist (127) ist der Typus eines Hausgeistes, anhänglich und ungefährlich, aber doch unheimlich. In Mastrils (Büchi S. 40) finden wir eine fast gleiche Erzählung, in Tschagguns (Vonbun, Beiträge, S. 70) denselben Reimspruch. Beim Gerbetüfel (128), der auch nur ein Geist ist, haben wir ein Beispiel des Kapuziners als Geisterbanner, eine Funktion, zu der diese Ordensmänner immer wieder ins Land geholt wurden. Die Mutigste (131): In ähnlicher Form wurde mir die Sage mehrmals erzählt, und ist auch sonst in der Nachbarschaft verbreitet (vgl. Kuoni 69). Der Feuergeist ist gleichfalls ein guter Hausgeist, und sein geflügeltes Er- scheinen beim Brande vergleicht ihn sogar mit einer Engelsgestalt (133). Wenn der in den Stall gebannte Geist (134) den Zauber ausübt, zwei Kühe an eine Kette zu binden, so soll damit angedeutet werden, dass eine Hexe im Tun ist, denn der immer wieder vorkommende Spuk ist echtes Hexenwerk. (Mehrfach im Rheintal überliefert). Ketten und Kettengerassel sind manchmal Begleiterscheinungen der Geister; hier soll die Gefährlichkeit des Geistes dargestellt werden, der mit einer Kette umschlungen ist. Dass die Gestalt weiss ist, deutet andererseits auf ihre Erlösbarkeit hin, die der Bursche aus Angst ver- säumt (136). Brunnen sind schon in der Antike Orte der Gottheiten und Geister. Unser Männlein (142) erscheint nur beim Brunnen und hat nichts von der Gefährlichkeit an sich, die sonst gerade den Brunnen- und Wasser- dämonen anhaftet. Die Brücke hat in der Geisterwelt den Charakter einer Grenze, zwischen Hüben und Drüben gewissermassen, und der Aufhocker, ein Produkt der Angst des nächtlichen Wanderers, darf nicht über das Wasser (vgl. Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, Artikel Aufhocker). Das Männlein auf Schloss Gutenberg (146) ist ein Zwerg, in der Volkssage oft nur Männle genannt, gelegentlich als Feuerbutz bezeich- net und auch nur als Licht erscheinend wie in unserer Sage. Die Erscheinung einer schwarzen Frau (149) bedeutet Unerlösbar- keit, Unglück, das in unserer Geschichte auch eintrifft, während weisse Frauen (150 — 52) erlöst werden können, was in unseren schon ver- blassten Erzählungen nicht zum Ausdruck kommt. 166
	        

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