Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

DER FEUERROTE GEISSBOCK (43) Die besonders anschaulich gestaltete Sage kommt mehrfach vor. In der Innerschweiz (Lütolf 286) ist es ein weiss und schwarzer Bock, der nur drei Beine haben darf und dreimal um den Schatz herumgeritten werden muss (dass es zur Zeit des Wandlungsläutens geschehen muss, habe ich nur in unserer Fassung gefunden). Auch hier ist die Hochzeit die Lösung. Einmal bringt ein Bettler die Lösung, nicht der Knecht. Die Sage kommt auch in Deutschland vor und ist nicht nur auf das Alpengebiet beschränkt. Ein besonders schlauer Knecht findet keinen dreibeinigen Bock, und er bindet ihm das vierte Bein auf, was auch zum Erfolge führt. Die rote Farbe ist oft für Geisterhaftes bezeichnend, z. B. die Farbe des Wilden Jägers, und auch im Bereiche der Hexen (Rothaarige galten als verdächtig) daheim. Darauf deutet auch unsere Erzählung Die roten Geister (44) DAS KIRCHLEIN AUF MASESCHA (45) Es ist hier leicht, den Anlass zur Entstehung zu finden: Auf einem Altare der Kapelle steht ein Reliquienbehälter in Arm- und Handform aufrecht, die Hand wie schwurförmig in die Höhe haltend. Als seit etwa 200 Jahren Masescha nicht mehr die Kirche der Triesenberger war, weil sie eine eigene Pfarrkirche erhielten, blieb das kleine Gotteshaus, heute schön renoviert, lange ungepflegt. DER SCHWARZE HUND (49) Das dämonische Wesen des Hundes äussert sich in vielen Sagen und Geschichten von Hunden, meist von schwarzer Farbe, von Riesengrösse oder mit glühenden Augen. Hier könnte man an den Zusammenhang denken, dass der Teufel gelegentlich die Gestalt eines schwarzen Hun- des annimmt. 150
	        

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