Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

Treu und Glauben, denn eine Kontrolle war in der Zeit vor der Ver- messung nicht möglich. So sind die Gestalten der Wiedergänger aus diesem Verbrechen heraus an vielen Orten anzutreffen, war doch die Versuchung für die Bauern, gerade diese Untat zu begehen, besonders gross. Im allgemeinen können aber die Geister dieser Sünder erlöst wer- den; es sind im Sinne der Armen Seelen Gestalten, die sich selbst nicht helfen können und Lebende dazu brauchen. Wie bei der Begegnung mit Geistern überhaupt, kann das Zusam- mentreffen Unglück bringen: Einem Helfer werden die Haare vor Schrecken weiss, einem anderen hat die Erscheinung solchen Schrecken eingejagt, dass er bald stirbt. Die Folgen sind aber nicht spezifisch für die Erscheinung der Grenzverletzer. Eher ist es das Feurige, Heisse an ihnen. Dem Geiste soll man nicht die Hand geben, heisst es einmal, und oft wird ein Holzgerät dem Dankenden, Erlösten, hingehalten. Die Hand des Geistes erscheint dann eingebrannt, vielleicht ein Symbol da- für, dass er aus den Gluten des Fegefeuers kommt. Die Hand, die den feurigen Markpfahl berührt, wird verbrannt. Im Wallis (Guntern 292) finden wir die Erklärung von der Hitze des Fegefeuers einmal im Sagentext selbst. Die Sagenform ist weitverbreitet; auch die Antwort auf die Frage des Geistes, er möge ihn hintun, wo er ihn hergenommen habe, die einfachste aller Lösungen, ist nicht alleinstehend (Kuoni 92, Gams). EIN GUTER GEIST (42) Wir haben hier den seltenen Fall eines helfenden Wiedergängers, und beim ersten Lesen erscheint überhaupt nur die Hilfsbereitschaft als das Entscheidende. Sein Vergehen ist im Texte nur nebenbei erwähnt (dreimal nicht aus der Not geholfen) und auch nicht als schwerwiegend dargestellt. Darum ist die Erlösung möglich, und der Geist wird eigentlich zum guten Kameraden des Bauern, zu einem guten Hausgeist. 149
	        

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