Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

nung andeuten, dass er seinen Kopf verwirkt hat, denn das Köpfen war die überwiegende Strafe für Mörder. Auch dieses Sagenmotiv vom -jähzornigen Senn, der zum Mörder wird, steht im Alpenbereich nicht vereinzelt da. DER PFANDBRUNNEN (33) Wir haben in unserem Lande Belege, nach denen betrügerische Geldgeber in Notzeiten den gesetzlich vorgeschriebenen Zinsfuss da- durch umgingen, dass sie z. B. einen Schuldschein auf hundert Gulden ausstellten und nur achtzig Gulden auszahlten. Diese sehr nüchterne Tatsache ist der Anlass unserer Sage. Die Variante vom Versinken im Sumpf mit der herausragenden Frevelhand bedeutet, dass die Strafe besonders schwer sein soll: Der im Sumpf Versunkene hat nicht nur einen qualvollen Tod, sondern er kehrt auch nie zurück. Wen der Sumpf hat, behält er. (Vgl. Handwörter- buch des deutschen Aberglaubens, Artikel «Sumpf»). DER RÜFEGEIST (34) Eine Sage von der Bestrafung des Hartherzigen, dramatisch ausge- schmückt, was an den furchtbaren Folgen zu erkennen ist: Das kranke Kind stirbt, die Kinder verhungern, Frau und Kinder werden erdrückt. Die dreifache Wiederholung steht mit der in Sagen so häufig vorkom- menden Dreizahl (heilige Zahl) in Zusammenhang. Nicht nur der Tod ereilt den Mann mit dem steinernen Herz, sein ganzes Gut geht mit ihm unter. Auch er kann nicht erlöst werden. DIE SAGEN VON DER GRENZVERLETZUNG (35 — 41) Die Mark war etwas Heiliges, und die Markpfahlversetzung (früher wären es bei uns mehrheitlich Holzpfähle) ein besonderer Frevel gegen 148
	        

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