Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1966) (65)

aber gefiel der Wald gar nicht schlecht, und er nahm den beiden Ge- meinden den Wald weg. Er machte nicht nur kurzen Prozess, sondern bedankte sich auch noch höhnisch, indem er sprach: «Ich nehme euch den Zankapfel weg, ihr könnt also in Frieden heimgehen. Die Sache ist erledigt». Die Parteien gingen aber nicht in Frieden, sondern in Zorn nach Hause. Nach seinem Tode aber musste der Landvogt für seine Schandtat büssen und in dem Walde geisten, den er geraubt hatte. Ein Mann sah ihn einmal in der Nacht, wie er auf einem feurigen Schimmel an der alten Grenze auf- und abritt, immer den Weg des erschrockenen Nacht- gängers kreuzend. Auf einmal aber trat der feurige Huf des Schimmels auf einen Stein, so stark, dass das Zeichen des Hufes eingedrückt blieb. Davon kommt der Name «Füllitritt», und man kann den Stein noch heute im Walde sehen. DER LANDAMMANN MUSS GEISTEN 201 Der Kaiser hatte im Jahre 1681 wegen der Misswirtschaft der Grafen von Hohenems eine Kommission eingesetzt, und Fürstabt Rupert von Kempten war als kaiserlicher Kommissar bis 1712 unser eigentlicher Landesherr. Peter Kaiser berichtet in diesem Zusammenhang: Es war die Frage unter den Vorgesetzten der Landschaft erörtert, ob man nicht durch Loskauf der Herrschaftsrechte, wozu Graf Jakob Hannibal selbst die Hand bot, sich gänzlich frei machen und vom Reiche trennen solle. Die nötigen Summen, wenn sich die ganze Land- schaft verbürge, glaubte man wohl aufzutreiben; aber die Erfahrung, wie man Verträge, wenn sie zu Gunsten des Volkes lauten, achte, und dass man ohne Verbindung mit mächtigeren Staaten dem Rechte keinen Nachdruck geben könnte, diese und ähnliche Betrachtungen kühlten die Begierde ab, in die Anträge des Grafen einzugehen. Das Volk konnte später, als der Kaiser auf den es am meisten ge- baut hatte, den Vertrag von 1688 durch einen Machtspruch aufhob und die Verhältnisse sich gar ungünstig gestalteten, dem Landammann, welcher die meisten Einwendungen gegen den Loskauf der Landschaft machte und sich demselben widersetzte, solches Benehmen nicht ver- 133
	        

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