Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1965) (64)

und Niederberg (ORL Abt. B I Nr. 2a, Taf. 7, 7). Auch der eiserne Beschlag aus Pfünz (ORL Abt. B VII Nr. 73, Taf. 13, 26) beweist den Gebrauch solcher Zierscheiben im 3. Jahrhundert. Über die möglicherweise militärische Verwendung dieser Zierscheiben als Endbeschlag eines ledernen Fahnenbandes s. H. Bögli und E. Ett- linger a. a. O., Argovia 75, 1963, 43 und 53 f. 63,183 17. Ziernagel mit flach gewölbtem Kopf und kegelförmig verdicktem Ende (Abb. 6,17). Am ehesten scheint für das Stück an eine Ver- wendung in der Art eines Splintes oder zur Verriegelung zu den- ken zu sein 63,155 18. Nadel mit polyedrischem Kopf (Abb. 6,18), wie RLiÖ. 11, 1910, 55 Fig. 30, 2. Am häufigsten finden sich Nadeln mit solchem Kopf in Bein, z.B. RLiÖ. 10, 1909, 107 Fig. 47, 12; sie begegnen neben Bronze auch in Silber, z. B. Basel-Aeschenvorstadt Grab 298, Ur- Schweiz 21, 1957, 5 Abb. 3, 2 und 10. 62,160 19. Langachteckiger Beschlag aus dünnem Blech mit 2 Nagellöchern, unverziert (Abb. 6,19). 63,433 20. Rechteckiger Streifen aus stärkerem Bronzeblech mit 2 Befesti- gungslöchern, als Anhänger oder Beschlag (Abb. 6, 20). 63,170 21. Gebogener Bronzestift mit angearbeiteter Kopf platte, in welcher ein Niet sitzt (Abb. 6, 21). Vielleicht Henkel eines Bronzegefässes. 63,144 22. Tüllenartige Bronzeblechröhre (Abb. 6, 22), wie Ulbert, Die römi- schen Donaukastelle Aislingen und Burghöfe Taf. 26, 1. 62,208 23. Bronzegriff eines eisernen Steckschlüssels (Abb. 6,23). Der Ansatz des eisernen Schlüssels ist an der Bruchstelle zu sehen. Ähnliche einfache Grifform z.B. aus Pfünz (ORL Abt. B VII Nr. 73, Taf. 14,66). 63,179 24. Haarnadel mit flachem, breitem Kopf, der verziert abgeschlossen und von 3 Löchern durchbohrt ist (Abb. 6, 24). 62, 135 25. Sog. «Ohrlöffeichen» mit runder Kopfplatte und tordiertem Schaft (Abb. 6,25), wie Krämer, Cambodunumforschungen 1953-1, Taf. 18,5 — 7. Die übliche Bezeichnung «Ohrlöffeichen» entspricht wohl kaum der früheren Verwendung; auch wird man sie nicht ohne weiteres den Stili zurechnen dürfen. Am ehesten wird man diese Art als Toiletteninstrument bezeichnen können. Vgl. das 97
	        

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